(ots) - Die Haltung der Bundesregierung zum
internationalen Handelsabkommen gegen Produktpiraterie Acta verdient
nicht gerade Patentschutz. Schon bei den Verhandlungen war
Deutschland, immerhin Exportvizeweltmeister, nur stiller Beobachter.
Und nun heißt es plötzlich, man wolle mit der Zustimmung abwarten,
wie der Europäische Gerichtshof entscheide. Vielleicht erledige sich
das Thema dann von selbst. Man spürt förmlich die Angst vor der
protestierenden Internetgemeinde. Dabei ist es noch nicht lange her,
dass deutsche Politiker bei ihren China-Reisen den Schutz der
Urheberrechte ganz oben in ihren Vorbereitungsmappen hatten. Manchmal
mit Fotos von dreist abgekupferten Maschinen. Grundsätzlich ist es
daher ein großer Fortschritt, dass die wichtigsten Industriestaaten
nun gemeinsam an einer verbindlichen Regelung arbeiten, um sie
anderen vorhalten zu können. Auch den Demonstranten muss man klar
sagen: Die Freiheit zum Klauen kann nirgendwo der Weisheit letzter
Schluss sein, auch nicht im Netz. Allerdings sind der Schutz des
Urheberrechts im Internet und der von Patentrechten in Handel und
Produktion sehr verschiedenen Dinge. Bei einer Sperre des Internets
oder der Verfolgung von illegalen Downloads kann man leicht die
Meinungsfreiheit verletzen, bei einer Beschlagnahme von kopierten
Gucci-Taschen nicht. Also sollte man beide Bereiche auch getrennt
regeln. Außerdem ist es wichtig, dass solche Abkommen, gerade wenn es
um das Netz geht, transparent diskutiert werden und nicht in den
Hinterzimmern der Diplomaten. Mindestens diese beiden Forderungen
hätte Deutschland frühzeitig in den Prozess einbringen können, ja
müssen, anstatt sich so rauszuhalten. Aber noch ist es nicht zu spät.
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