Hilfe für Anleger des Schiffsfonds
(firmenpresse) - 48 Mio. € zahlten rund 1.000 Privatanleger in den in den Ende 2007 platzierten HCI Schiffsfonds Shipping Select XXV ein, knapp 90 Mio. € kamen von der HSH Nordbank in Form von Schiffskrediten. Der Fonds investierte das Geld in vier Massengutfrachter, die Panamax-Bulker Voge Prestige, Voge Prosperity, Vogetrader und Vogevoyager. Da die Schiffe ohne feste Charterverträge fahren, macht sich die desaströse Entwicklung auf dem Welt-Schiffsmarkt in vollem Umfang bemerkbar. Von einem Liquiditätsengpass war in einer kürzlichen Information an die Fondsanleger die Rede, was in der Regel nichts anderes heißt, als dass die Anleger bald zur Klasse gebeten werden. Üblicher Weise werden in einer solchen Situation als Erstes die Ausschüttungen zurückgefordert, in einem weiteren Schritt eine Aufstockung des Eigenkapitals der Anleger gefordert, um die Zahlungsunfähigkeit des Fonds zu verhindern. Ohne eine grundlegende Verbesserung der Einnahmesituation, also höhere Charterraten, wird so das Sterben des Fonds verlängert – lebenserhaltende Maßnahmen mit ungewissem Ausgang.
Wir vertreten bereits zahlreiche Mandanten aus dem Fonds HCI Shipping Select XXV und haben festgestellt, dass unsere Mandanten in vielfacher Hinsicht vor der Beteiligungsentscheidung falsch beraten wurden.
- Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt, dass sich alleine die „Emissionskosten“, also die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen auf 22,9 % des Anlegerkapitals incl. Agio belaufen.
- Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt, dass lediglich 72 % des von ihnen aufzubringenden Eigenkapitals incl. Agio in den Erwerb der Schiffe fließen.
- Dass es sich bei der Schiffsbeteiligung um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die mit erheblichen Risiken, die bis hin zum Totalverlust der Einlage führen können, verbunden ist, wurde unseren Mandanten ebenfalls verschwiegen.
- Ferner blieb unerwähnt, dass die Schiffe keine Festcharter haben, dass also die „Mieteinnahmen“ der Schiffe zum Teil erheblichen Schwankungen unterliegen können, so dass die Einnahmen möglicher Weise nicht ausreichen können, um die Kosten und Zins und Tilgung zu bedienen.
- Auch die 105 % - Klausel in den Kreditverträgen und deren mögliche Auswirkungen wurde unseren Mandanten in der Beratung nicht erläutert.
- Ebenso wenig wurden unsere Mandanten auf die aus der teilweisen Kreditaufnahme in Japanischen YEN resultierenden Risiken hingewiesen.
Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
Möchten auch Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.
Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.Anlegerschutzmagazin.de.
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