(ots) - Hersteller bauen ihren Produkten Sollbruchstellen
ein, damit diese schneller kaputtgehen und Verbraucher gezwungen sind
mehr zu kaufen. Beispielsweise Flachbildfernseher sind nach
Erfahrungswerten von Experten im Schnitt schon nach wenigen Jahren
nicht mehr funktionsfähig - größte Schwachstelle ist das Netzteil.
Hersteller verhindern auch, dass Verbraucher Schwachstellen wie Akkus
austauschen können, beispielsweise bei iPhones oder elektrischen
Zahnbürsten. Oft ist auch die Reparatur des Produkts nicht möglich,
weil die Hersteller keine Ersatzteile bereitstellen oder die
Reparaturkosten künstlich so hoch setzen, dass eine Reparatur
unwirtschaftlich wird.
Angewendet wird die Praxis eingebauter Sollbruchstellen, auch
geplante Obsoleszenz genannt, seit vielen Jahrzehnten. Ein
aktenkundiges Beispiel dafür ist der Pakt, den zahlreiche große
Glühbirnenhersteller - unter ihnen Osram und Philips - im Jahr 1924
eingingen. Sie begrenzten die Haltbarkeit von Glühbirnen absichtlich
auf 1000 Stunden, obwohl schon damals technisch eine wesentlich
längere Lebensdauer möglich war. Beweis dafür ist eine Birne in einer
Feuerwache im kalifornischen Ort Livermore, die seit 1901
ununterbrochen Licht spendet.
Viele Hersteller verwenden seitdem eingebaute Lebensuhren in ihren
Produkten. Weitere Beispiele sind Tintenstrahldrucker mit eingebauten
Zählern, die nach einer bestimmten Anzahl gedruckter Seiten nicht
mehr funktionieren und den Verbraucher zur Wartung zwingen. Bei
Laptops sind Netzteil, Scharniere und Display häufige Schwachstellen.
Der Computerhersteller Apple verhindert bei iPods, iPhones und
iPads, dass Verbraucher die Akkus selbst wechseln können. 86,90 Euro
kostet der Batterieaustausch über den Apple-Service (online) - das
ist mehr als die Hälfte des Marktwertes, den ein iPhone dann noch
besitzt, wenn es einen neuen Akku benötigt. Kunden erhalten zudem
noch nicht einmal ihr eigenes Telefon mit ihren Daten zurück, sondern
ein gebrauchtes Ersatzgerät. Beim iPod Shuffle ist der Service von
vornherein unwirtschaftlich: 56,90 Euro kostet der Batteriewechsel,
der Neupreis liegt jedoch bei 50 Euro.
Politik, Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest haben das
Problem nicht erkannt. Und die Verbraucher können sich gegen geplante
Obsoleszenz kaum wehren: "Aus rechtlicher Sicht hat man wenig
Handhabe", sagt die auf Verbraucherrecht spezialisierte Hamburger
Anwältin Daniela Kirf-Busenbender. Die Beweispflicht liegt beim
Konsumenten. "Die Produzenten werden sich immer auf Verschleiß
berufen", so Kirf-Busenbender.
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