(ots) - Pflegebedürftige selbst und auch Angehörige
können Kosten, die ihnen für die Pflege entstehen, teilweise bei den
Steuern geltend machen. Allerdings: "Die Regelungen sind sehr
uneinheitlich", sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch
vom Deutschen Steuerberaterverband im Apothekenmagazin "Senioren
Ratgeber". Zwar kann man für bestimmte Kosten Pauschbeträge ansetzen,
doch meistens lohnt es sich, Belege über tatsächlich angefallene
Kosten zu sammeln. Sie müssen direkt im Zusammenhang mit der Pflege
stehen und können sowohl Sach- als auch Personalleistungen betreffen.
Auch Lohnkosten für eine Haushaltshilfe oder für nötige Umbauten sind
absetzbar. Kinder, die ihre Eltern finanziell unterstützen, können
dies unter Umständen als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Am
besten lässt man sich bei der ersten Steuererklärung nach dem Beginn
einer Pflegbedürftigkeit beraten.
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