Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz – auch Wohn-Riester-Förderung genannt – kann die staatlich geförderte Altersvorsorge rückwirkend zum 1. Januar 2008 auch für den Kauf, den Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Die Immobilie muss sich in Deutschland befinden und der Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz des Riester-Sparers sein.
(firmenpresse) - Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz – auch Wohn-Riester-Förderung genannt – kann die staatlich geförderte Altersvorsorge rückwirkend zum 1. Januar 2008 auch für den Kauf, den Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Die Immobilie muss sich in Deutschland befinden und der Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz des Riester-Sparers sein.
Die Eckpunkte sind analog zu anderen Riester-Verträgen wie Rentenversicherungen, Fondsanlagen oder Banksparplänen geregelt. Als Grundzulage erhält jeder Riester-Sparer
154 Euro im Jahr, für jedes Kind gibt es 185 Euro, für ab 2008 geborene Kinder 300 Euro. Bei der Steuererklärung können der Eigenanteil plus Zulagen in Höhe von bis zu 2.100 Euro als Sonderausgabe angesetzt werden – von diesem Steuerbonus profitieren in erster Linie Besserverdiener.
Um bei Wohn-Riester die volle Förderung zu erhalten, müssen die Sparer vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens im Vorjahr – maximal 2.100 Euro im Jahr – zur Kredittilgung für ihre Immobilie aufwenden. Geringere Abzahlungen haben geringere staatliche Zulagen zur Folge.
Wer bereits Kapital in einem Riester-Vertrag angesammelt hat, kann dieses Geld zum Kauf oder zum Bau von Wohneigentum verwenden. Allerdings ist eine Entnahme in den Jahren 2008 und 2009 nur dann möglich, wenn auf dem Riester-Vertrag bereits mindestens 10.000 Euro angespart wurden. Weil es aber Riester-Verträge erst seit 2002 gibt, dürfte kaum jemand auf diese Summe kommen. Die Kapitalentnahme ist aber auch zu Beginn der Rente – frühestens mit 60 Jahren – möglich, um die Immobilie zu entschulden.
Lohnt sich Wohn-Riester überhaupt?
Wie bei allen Riester-Verträgen gilt auch bei Wohn-Riester die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das heißt: Wohn-Riester-Sparer erhalten anders als die übrigen Riester-Sparer im Alter keine regelmäßige zu versteuernde Geldrente, sondern müssen das mietfreie Wohnen in ihrer dann schuldenfreien Immobilie versteuern. Dann zeigt sich, ob sich der Wohn-Riester-Vertrag überhaupt gelohnt hat und ob die durch die nachgelagerte Besteuerung entstehende Steuerlast nicht höher ist als die effektive staatliche Förderung. In diesem Fall blieben dem Wohn-Riester-Sparer schlussendlich unter dem Strich nur ein paar magere Zinsvorteile.
Wer genauer wissen möchte, ob und wie sich Wohn-Riester in bestimmten Fällen rechnet, kann diese Berechnung bei Ecovis durchführen lassen. Ecovis hat dazu eine Software entwickelt und unterstützt mit diesem Berechnungsprogramm die Redaktionen bei Recherchen zum Thema Wohn-Riester.
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E-Mail: ulf.hausmann(at)ecovis.com www.ecovis.com
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