Nachdem der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte endgültig auf 2013 vertagt worden ist, steht nun fest, nach welchen Regeln der Lohnsteuerabzug 2012 zu erfolgen hat.
Die elektronische Lohnsteuerkarte wird 2012 noch nicht starten. Ein Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit zum 1. Januar 2013 geplant.
(firmenpresse) - Bis dahin ist ein Abruf elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs nicht möglich.
Deshalb gelten mehr oder weniger die gleichen Übergangsregelungen wie bereits im Jahr 2011. Dazu gehört insbesondere die Weiternutzung der Lohnsteuerkarte 2010. Einzelheiten finden sich in § 52b EStG.
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http://www.haufe.de/personal/newsDetails?newsID=1322807047.68
Quelle: www.haufe.de
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