(ots) - Das Kinderhilfswerk Plan begrüßt, dass Deutschland
am 28. Februar 2012 als einer der ersten Staaten das dritte
Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention in Genf
unterzeichnet. "Dies ist ein Meilenstein für die Kinderrechte", sagt
Maike Röttger, Geschäftsführerin von Plan Deutschland. Die
Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind unveräußerliche
Grundrechte und wurde von 193 UN-Mitgliedsstaaten ratifiziert. Das
dritte Zusatzprotokoll ermöglicht Einzelnen oder Gruppen von Kindern
und Jugendlichen, die missbraucht oder verletzt wurden, sich beim
UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu beschweren. Voraussetzung
dafür ist, dass der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist.
"Mit dem Individualbeschwerderecht kann eine umfassende
Untersuchung durch eine unabhängige Stelle angestoßen werden"
erläutert Maike Röttger. "Das ist wichtig, wenn nationale
Rechtsmittel versagen oder nicht zur Verfügung stehen. Plan hat an
diesem Zusatzprotokoll in einer internationalen Arbeitsgruppe
mitgewirkt und wir freuen uns sehr, dass Deutschland die Umsetzung
der Kinderrechte nun maßgebend mit vorantreibt."
Seit einigen Jahren ergänzen den völkerrechtlich verbindlichen
Vertrag zwei Zusatzprotokolle, die den Einsatz von Kindern in
bewaffneten Konflikten sowie Kinderhandel, Kinderprostitution und
Kinderpornografie verbieten. Bislang war es nicht möglich,
Verletzungen der Kinderrechte auf internationaler Ebene geltend zu
machen. Die deutsche Regierung hatte sich gemeinsam mit weiteren 49
Staaten für ein Individualbeschwerderecht für Kinder stark gemacht
und auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 19. Dezember
2011 das dritte Fakultativprotokoll beschlossen. Gültigkeit erhält
das Dokument jedoch erst durch die schnellstmögliche Ratifizierung
der Mitgliedsstaaten, dieses Zusatzprotokoll auch in ihr nationales
Recht aufzunehmen.
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