(ots) -
# Optionales Festzinsangebot für die Tilgungsphase
# KfW-Studienkredit wird unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem
der Eltern vergeben
# Planbarkeit verbessert
Die KfW Bankengruppe bietet Darlehensnehmern, deren
KfW-Studienkredit bislang variabel verzinst ist, noch bis zum
15.03.2012 die Möglichkeit, einen Festzins zu beantragen. Die
Umstellung erfolgt zum 01.04.. Voraussetzung ist, dass sich das
Darlehen dann in der Tilgungsphase befindet. Der KfW-Studienkredit
wird zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten im Erststudium
vergeben, unabhängig vom eigenen Einkommen oder dem der Eltern.
Bei einer Restlaufzeit von beispielsweise zehn Jahren bietet die
KfW zum 01.04.2012 einen Festzinssatz in Höhe von 4,93 % p.a.
(effektiv 5,04 % p.a.) für die Restlaufzeit des Darlehens an, bei
einer Restlaufzeit von fünf Jahren sind es nur 4,18 % p.a. (effektiv
4,26 % p.a.). Die Höhe der Festzinssätze, die sich jeweils in
Abhängigkeit von der Restlaufzeit (maximale Laufzeit ist zehn Jahre)
ergeben, kann im Internet unter www.kfw.de/studienkredit abgerufen
werden.
"Die KfW setzt einen weiteren Baustein zur Weiterentwicklung des
KfW-Studienkredites um. Wir verbessern mit der Festzinsoption in der
Tilgungsphase die Berechenbarkeit der Zinsbelastung und ermöglichen
so eine bessere Planbarkeit", sagte Dr. Axel Nawrath,
Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Die Umstellung auf eine Festzinsvereinbarung ist künftig jeweils
zum 01.04. oder 01.10. eines Jahres über das Online-Kreditportal
möglich. Festzinsvereinbarungen zum 01.10.2012 können ab Mitte August
2012 beantragt werden. Ab dann stehen auch Informationen zur Höhe der
dann gültigen Festzinssätze, die sich jeweils in Abhängigkeit von der
Restlaufzeit und der Kapitalmarktentwicklung ergeben, im Internet zur
Verfügung.
Weitere Informationen auf www.kfw.de/studienkredit oder über das
Infocenter der KfW Bankengruppe unter der kostenfreien Telefonnummer
0800 539 9003.
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt
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