Rückrechnungen und Korrekturen werden mehr und mehr zum Regelfall bei der Lohn-und Gehaltsabrechnung. Auch bei Mehrfachbeschäftigten kann künftig wohl immer nur vorläufig abgerechnet werden.
(firmenpresse) - Die Krankenkassen sind seit 1.1.2012 verpflichtet, den Arbeitgebern das Gesamtentgelt aus allen Beschäftigungen mitzuteilen, wenn eine Beitragsbemessungsgrenze (BBG) durch das Zusammentreffen von beitragspflichtigen Einnahmen aus mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen überschritten wird.
Fristende für die Meldung der Krankenkasse ist jedoch erst der 30.04.2013.
Erst dann haben alle Arbeitgeber mehrfachbeschäftigter Arbeitnehmer die monatlichen Gesamtentgelte beisammen.
Viele Korrekturen und regelmäßige monatliche Rückrechnungen sind somit erforderlich.
Konzentrieren Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen und überlassen Sie die stetigen Änderungen und immer neuen Anforderungen einem professionellen Dienstleister für Lohn-und Gehaltsabrechnungen.
Produkte & Lösungen:
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Ist geeignet für kleine bis mittlere Unternehmen mit geringer Personalfluktuation und einem überwiegenden Anteil von Festgehältern ohne Abrechnungsbesonderheiten.
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Quelle:www.haufe.de
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Anette Hollenbach
Öffentlichkeitsarbeit
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