Fachanwälte setzen Anlegerinteressen durch
(firmenpresse) - Dass die Widerrufsbelehrungen bei den Montranus Medienfonds I und II fehlerhaft sind, haben die Oberlandesgerichten München und Stuttgart jüngst bestätigt. Jetzt gelangte das OLG Frankfurt hinsichtlich des Montranus Medienfonds III zu dem gleichen Ergebnis. Es verurteilte die HELABA Dublin zur Zahlung des dem Anleger entstandenen Verlustes und zur Rücknahme der Fondsbeteiligung. Im Zentrum des Urteils stand einmal mehr die bei den Montranus Fonds für die abzuschließenden Darlehensverträge bzw. Inhaberschuldverschreibungen verwandte Widerrufsbelehrung, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Darlehensverträge mit der HELABA Dublin können auch heute noch widerrufen werden
Folge dieser Rechtsprechung für die Anleger der von der HANNOVER LEASING aufgelegten Montranus Medienfonds (1-3): Sie können die mit der Helaba Dublin zur Finanzierung der Fondsbeteiligung abgeschlossenen Kreditvertrag auch heute noch widerrufen. Die Bank ist dann verpflichtet, ihnen das investierte Eigenkapital abzüglich erhaltener Ausschüttungen zu zahlen. Einige Gerichte haben den Montranus 3 Anlegern darüber hinaus den entgangenen Gewinn zugesprochen. Im Gegenzug müssen sie ihre Beteiligung an dem Montranus Fonds an die Helaba Dublin übertragen.
Wir machen diese Ansprüche schon für zahlreiche Anleger der Montranus Medienfonds geltend.
Schadenersatzansprüche gegen Sparkassen wegen verschwiegener Kickbacks
In den Jahren 2003 bis 2005 haben vor allem Sparkassen ihren Kunden zur Zeichnung von Beteiligungen an den Montranus Medienfonds geraten Darüber, dass die Sparkassen für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen Provisionen - so genannte Rückvergütungen oder kickbacks - erhalten haben, wurden ihre Kunden regelmäßig nicht informiert. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die nicht informierten Anleger Schadenersatzansprüche gegen die sie beratende Sparkasse durchsetzen.
Möchten Sie wissen, wie auch Sie den im Zusammenhang mit ihrer Montranus 3 Medienfonds Anlage erlittenen Schaden reduzieren und ihr investiertes Kapital zurückbekommen können? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.
Ihr Ansprechpartner
Tino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.Anlegerschutzmagazin.de.
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