Rechtsanwalt Minderjahn konnte für seine Mandanten Vergleiche abschliessen, die durchweg günstiger ausfielen als das ursprüngliche Angebot der Bank.
(firmenpresse) - Heidelberg/München, den 8. März 2012 - Im Dezember 2011 meldete sich die BBBank bei allen ihren Kunden, denen sie zur Zeichnung einer Beteiligung an den Life Trust-Fonds des Berliner Emissionshauses BAC Berlin Atlantic Capital empfohlen hatte. Die Fonds befinden sich in extremer Schieflage. Die Bank bot völlig pauschal die Übernahme der Beteiligungen gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages von 75% an.
Schon zuvor hatte der bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht für Lebensversicherungsfonds zuständige Rechtsanwalt Michael Minderjahn für seine Mandanten einige Klagen eingereicht, um Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung durchzusetzen. Diese konnten nunmehr mit Vergleichen abgeschlossen werden, die durchweg günstiger ausfielen als das ursprüngliche Angebot der Bank. Über die Höhe der Vergleichsquote werden aber keine Angaben gemacht, da einige Verfahren noch in der Schwebe seien.
Minderjahn weist diejenigen Anleger, die sich noch nicht zur Annahme des Angebotes der Bank durchringen konnten, darauf hin, dass der von der Bank angebotene Vergleich nicht unproblematisch ist. Einige Detailfragen könnten auch später noch für die Anleger zum Problem werden.
Außerdem sollten Anleger von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob sie neben der Bank nicht auch noch weitere Verantwortliche in die Haftung nehmen können. Das ist grundsätzlich bei einigen der BAC-Fonds möglich, und zwar abhängig auch, aber nicht nur vom Zeitpunkt der Zeichnung. Diese Ansprüche können auch noch solche Anleger geltend machen, die bereits den Vergleich mit der BBBank abgeschlossen haben.
> Infoportal BAC Life Trust: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/lebensversicherungs-fonds/bac-life-trust-hilfe-fuer-anleger.html
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Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.
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