PresseKat - Hanseatisches Oberlandesgericht gibt GEMA recht

Hanseatisches Oberlandesgericht gibt GEMA recht

ID: 596776

(ots) - Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Urteil
vom 14. März 2012 ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Hamburg
vom 12. Juni 2009 zu Gunsten der GEMA bestätigt. Dem Sharehoster
RapidShare bleibt es danach untersagt, seinen Nutzern bestimmte
Musikwerke aus dem Repertoire der GEMA über seinen
Online-Speicherdienst zur Verfügung zu stellen.

Das Urteil bestätigt, dass RapidShare wirksame Maßnahmen gegen die
Nutzung illegaler Inhalte ergreifen muss. Die von RapidShare bislang
getroffenen Maßnahmen wurden für nicht ausreichend gehalten.
Insbesondere reicht es nicht aus, Inhalte lediglich nach Hinweis der
Rechteinhaber zu löschen. Vielmehr ist RapidShare verpflichtet,
darüber hinaus Maßnahmen zu ergreifen, die eine Wiederholung der
Rechtsverletzung verhindern.

Das Verfahren soll klären, welche Verpflichtungen ein
Online-Speicherdienst gegenüber Rechteinhabern hat, deren Werke
massenhaft illegal zur Verfügung gestellt werden. Die Bestätigung des
erstinstanzlichen Urteils ist daher ein wegweisender Schritt
bezüglich der Haftung von Internetplattformen wie RapidShare. Solche
Plattformen speichern Inhalte anonymer Nutzer kostenlos ab und
ermöglichen Dritten den Zugriff auf sie über Links, die sich
massenhaft verbreiten lassen. Mit diesen Inhalten erzielen die
Plattformbetreiber finanziellen Profit.

Mit der Entscheidung im Verfahren der GEMA erging gleichzeitig ein
entsprechendes Urteil in zwei parallelen Verfahren. RapidShare wird
untersagt, Buchverlags-Repertoire der Buchverlage Campus und Walter
de Gruyter (unterstützt durch den Börsenverein des Deutschen
Buchhandels) zur Verfügung zu stellen.

RapidShare ist mit über 160 Millionen gespeicherten Dateien,
500.000 neuen Uploads pro Tag und mehr als 42 Millionen Besuchern
täglich einer der weltweit größten Sharehoster. Über den Dienst wird




Nutzern der Bezug illegaler Inhalte in großem Umfang ermöglicht. Der
den Rechteinhabern dadurch entstehende Schaden ist immens.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie
von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.



Pressekontakt:
Bettina Müller, Ltg. Marketing & Kommunikation
E-Mail: bmueller(at)gema.de, Telefon: +49 89 48003-426


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Kulturradio WDR 3 sichert die Die SchoolJam-Finalisten 2012! / +++ SchoolJam-Finale am 24. März auf der Musikmesse Frankfurt / +++ Headliner STEREOLOVE +++
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.03.2012 - 17:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 596776
Anzahl Zeichen: 2658

Kontakt-Informationen:
Stadt:

München



Kategorie:

Musik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hanseatisches Oberlandesgericht gibt GEMA recht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GEMA (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GEMA und Verbundpartner klagen gegen YouTube ...

Gemeinsam mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften macht die GEMA nun ihren Anspruch im Hauptsacheverfahren gegen YouTube geltend. Die GEMA hatte vor dem Landgericht Hamburg versucht, eine Einstweilige Verfügung gegen die Google-Tochter Yo ...

Keine Einstweilige Verfügung gegen YouTube ...

Gemeinsam mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften hat die GEMA vor dem Landgericht Hamburg versucht, eine Einstweilige Verfügung gegen die Google-Tochter YouTube zu erwirken. Das Gericht hat am heutigen Tag jedoch entschieden, dass die ...

Alle Meldungen von GEMA