(firmenpresse) - Die Arbeitnehmersparzulage ist eine Förderung für Arbeitnehmer. Das heißt, der Staat bezuschusst bei ausgewählten Anlageformen, wie zum Beispiel bei der Protectum eG, den privaten Vermögensaufbau mit 20 Prozent.
Alle rechtlichen Grundlagen über die Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage werden umfangreich im „5. VermBG – Fünftes Vermögensbildungsgesetz“ erläutert. Das Gesetz entstand 1987 und wird seitdem durch Aktualisierung einiger Artikel regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht.
Es werden folgende Bereiche behandelt:
§ 1 Persönlicher Geltungsbereich
§ 2 Vermögenswirksame Leistungen, Anlageformen
§ 3 Vermögenswirksame Leistungen für Angehörige, Überweisung durch den Arbeitgeber, Kennzeichnungs-, Bestätigungs- und Mitteilungspflichten
§ 4 Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen
§ 5 Wertpapier-Kaufvertrag
§ 6 Beteiligungs-Vertrag
§ 7 Beteiligungs-Kaufvertrag
§ 8 Sparvertrag
§ 9 Kapitalversicherungsvertrag
§ 10 Vereinbarung zusätzlicher vermögenswirksamer Leistungen
§ 11 Vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns
§ 12 Freie Wahl der Anlage
§ 13 Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage
§ 14 Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Anwendung der Abgabenordnung, Verordnungsermächtigung, Rechtsweg
§ 15 Bescheinigungspflichten, Haftung, Verordnungsermächtigung, Anrufungsauskunft
§ 16 Berlin-Klausel
§ 17 Anwendungsvorschriften
§ 18 Kündigung eines vor 1994 abgeschlossenen Anlagevertrags und der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Wenn Sie Interesse haben, die umfangreiche Erläuterung des Vermögensbildungsgesetzes zu lesen, können Sie diese auf
http://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/ finden.
Weitere Informationen, angepasst an die Wohnungsbaugenossenschaft Protecutm, finden Sie auch auf unserer Website.
Für gezielte Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Öffentlichkeitsbauftrage
der Protectum eG
ramona(at)pistone.de