(ots) - von Rainer Mohrmann
Deutsche Steuerbetrüger dürfen jubeln. Die Schweiz macht sie
rechtlich salonfähig. Und zwar mit den durchgreifendsten Mitteln, die
die eidgenössischen Verfolgungsbehörden aufbieten können: Haftbefehle
gegen jene, die die Verbrechen aufdecken. Im Schwyzerdütsch heißt
das: "Wirtschaftsspionage".
Wenn es um das liebe Geld geht, ist den Nachbarn im Süden kein
Mittel zu blöd, um die indirekte Beteiligung des eigenen Systems am
Rechtsbruch außerhalb der eigenen Grenzen zu verleugnen. Wie wäre es
im Umkehrschluss mit deutschen Haftbefehlen gegen die
Verantwortlichen der schweizer Banken, die am Gaunern in Deutschland
verdienen? Die Schweiz-Systematik im Umgang mit dorthin
transferierten Geldern gleicht der einer im eigenen Saft schmorenden
Bananenrepublik und stellt dem Verhältnis zu seinen Nachbarn, die
für sich in Anspruch nehmen zivilisiert zu sein, ein Armutszeugnis
aus. Die als unabhängig bezeichnete schweizer Justiz dürfte nach
diesem Coup den Ruch nur schwer loswerden, bei Verfolgung von
Steuerhinterziehungen im Ausland auf beiden Augen blind zu sein.
Offensichtlich ist es im Moment immer noch nicht möglich, die
Verfolgung von Steuerhinterziehungen auf höchster Ebene zwischen
Deutschland und der Schweiz zu koordinieren. Das Abkommen zwischen
beiden Ländern zur Nachversteuerung deutschen Vermögens auf schweizer
Konten hätte diesen für die Schweiz höchst peinlichen wie
entlarvenden Vorfall verhindert. Insofern hat Bundesfinanzminister
Schäuble die Weichen richtig gestellt. Ein Verhalten, wie es jetzt an
den Tag gelegt wird, wird eine politische Zustimmung auf breiter
Front in Deutschland allerdings eher schwierig gestalten. Die
schweizer Verfolgungsbehörden haben ihrem Land also in mehrfacher
Hinsicht einen Bärendienst erwiesen. Der Unterschied zwischen der
schweizer und der deutschen Justiz ist der, dass Ermittler in
Deutschland Straftaten aufdecken dürfen und hier befreundete
Nachbarn dabei unterstützt werden.
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