(ots) - Pflegende Angehörige brauchen gelegentlich eine
Auszeit. Deshalb gibt es einen jährlichen Anspruch auf bis zu vier
Wochen Kurzzeitpflege. Maximal 1550 Euro übernimmt die Pflegekasse an
Kosten. Nach Angaben des Bundesverbandes für Pflegeberufe benötigen
entsprechende Einrichtungen eine Auslastung von 96 Prozent, um
wirtschaftlich arbeiten zu können. Weil die aber selten organisierbar
ist, geben viele Betreiber das Angebot auf, berichtet die "Apotheken
Umschau". Vor allem in ländlichen Regionen hat dies zu einer
Verknappung von Kurzzeitpflegeplätzen geführt. Einige Altenheime
bieten nun als Alternative auch Plätze zur Kurzzeitpflege an. Dazu
nutzen sie zum Beispiel vorübergehend freie Betten. Die besten
Chancen auf einen Kurzzeitpflegeplatz hat, wer sich früh darum
bemüht, wenn ein Urlaub planbar ist. Spontan, etwa wegen eines
Notfalls, einen Pflegeplatz zu finden, scheitert immer öfter - trotz
gesetzlichem Anspruch.
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