(ots) - Mit einer neuen Tarifgeneration sorgt die
Continentale in der Lebensversicherung jetzt dafür, dass Kunden nicht
unbeabsichtigt in der Unisex-Welt landen und gegebenenfalls mit
höheren Beiträgen rechnen müssen. Denn mit dem Unisex-Retter bleiben
die Kunden selbst dann in der alten Vertragswelt, wenn sie nach dem
21. Dezember 2012 Änderungen vornehmen. Hintergrund: Bestehende
Verträge sind zwar grundsätzlich nicht von der Unisex-Regelung
betroffen. Frühere Versicherungsbedingungen sehen aber in der Regel
vor, dass Änderungen in einem neuen Vertrag nach dem dann jeweils
gültigen Tarif erfolgen - nach dem 21. Dezember 2012 also gemäß den
dann gültigen Unisex-Tarifen.
Schutz später problemlos ausbauen
"Kunden können jetzt auch mit einem kleinen Beitrag in die
Vorsorge einsteigen und haben später noch die Möglichkeit, ihren
Schutz zu den geschlechtsspezifischen Rechnungsgrundlagen des
Grundvertrags problemlos auszubauen", erläutert
Continentale-Vorstandmitglied Dr. Dr. Michael Fauser den Vorteil der
neuen Tarifgeneration, die Risiko-Lebensversicherungen,
Rentenversicherungen, aber auch die Berufsunfähigkeits-Vorsorge
umfasst. Das geht durch Sonderzahlungen oder die Wahrnehmung von
Nachversicherungsgarantien und jetzt auch durch Erhöhungen des
laufenden Beitrags.
Mit "Cash-Option" nach Rentenbeginn flexibel bleiben
"Bereits in der Vergangenheit hat die Continentale geänderte
politische Rahmenbedingungen als zusätzlichen Ansporn gesehen, ihre
Tarife noch weiter zu verbessern", betont Dr. Dr. Fauser. "Mit dem
Unisex-Retter haben wir das wieder bewiesen. Das macht die
Continentale zu einem starker Partner für Kunden und Vermittler."
Denn auch 2012 bietet die Continentale ihren Kunden in der
Lebensversicherung wieder ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis -
und zwar nicht nur mit der attraktiven laufenden Verzinsung von 4,15
Prozent. Bereits zum 1. Januar wurden alle Lebensversicherungs-Tarife
modifiziert. So ist die Continentale zum Beispiel in der klassischen
Rentenversicherung durch eine veränderte Kalkulation sowohl mit der
garantierten Leistung als auch mit der Gesamtleistung im
Marktvergleich ausgezeichnet positioniert. Dem steigenden Bedürfnis
der Kunden nach Flexibilität wird ebenfalls Rechnung getragen: Mit
der "Cash-Option" ist es nun möglich, sich nicht nur vor, sondern
auch nach Rentenbeginn einen Teil des Kapitals auszahlen zu lassen.
Darüber hinaus kann der Versicherte den Rentenbeginn über den
ursprünglich vereinbarten Termin hinaus verschieben - jetzt sogar bis
Alter 85.
Unisex-Check zeigt Vorteile auf
Übrigens: Ob die gewünschte Vorsorge mit oder ohne Unisex für den
jeweiligen Kunden günstiger ist, können Vermittler ganz einfach mit
dem Continentale Unisex-Check in der Beratungssoftware berechnen.
Dieser vergleicht den heutigen Tarif mit einem Unisex-Modelltarif und
zeigt die Vorteile auf.
Weitere Informationen für Vermittler gibt es im Internet unter
www.contactm.de.
Ãœber den Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit:
Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie
versteht sich als ein "Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit".
Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und
in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der
Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale
Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein
auf Gegenseitigkeit - und ein Versicherungsverein gehört seinen
Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die
Continentale gefeit gegen Ãœbernahmen und in ihren Entscheidungen
unabhängig von Aktionärsinteressen.
Pressekontakt:
Bernd Goletz
Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 0231/919-2255
presse(at)continentale.de