PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 612406

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG
zu der am Dienstag, dem 8. Mai 2012, um 9.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
stattfindenden
Versammlung der Vorzugsaktionäre
der Oberbank AG

TAGESORDNUNG

Beschlussfassung über + den Widerruf der in der 128. ordentlichen
Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 erteilten Ermächtigung des
Vorstandes gemäß § 169 AktG, das Grundkapital binnen vier Jahren ab
Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch -
allenfalls in mehreren Tranchen - um bis zu EUR720.000,-- durch
Ausgabe von bis zu 240.000 Stück neuen, auf Inhaber lautende
Stamm-Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre
bei Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte, an die
Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank AG und Mitglieder
des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihre verbundenen
Unternehmens zu erhöhen, unter gleichzeitiger Ermächtigung des
Vorstandes, das Grundkapital binnen fünf Jahren ab Eintragung der
entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in
mehreren Tranchen - um bis zu EUR750.000,-- durch Ausgabe von bis zu
250.000 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu
erhöhen, wobei die Art der Aktien, der Ausgabekurs und die
Ausgabebedingungen vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates
festgesetzt werden, durch Ausgabe von Aktien gegen Bareinlage gegen
Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, sofern die
Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende
Angestellte, an die Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung der




Oberbank AG und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines
mit ihr verbundenen Unternehmens dient. Ermächtigung des
Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe
von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen; +
die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und
Aktien) Abs (2).

UNTERLAGEN ZUR VERSAMMLUNG DER VORZUGSAKTIONÄRE

Folgende Unterlagen liegen ab 17.April 2012 zur Einsicht der
Vorzugsaktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 4020
Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation,
Herr Mag. Andreas Pachinger, auf:

* Beschlussvorschlag * Bericht des Vorstandes gemäß § 170 Abs. 2 AktG
iVm § 153 Abs. 4 AktG

Auf Verlangen erhält jeder Vorzugsaktionär unverzüglich und kostenlos
eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind
ab 17.April 2012 außerdem im Internet www.oberbank.at zugänglich und
werden auch in der Versammlung der Vorzugsaktionäre aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Versammlung der Vorzugsaktionäre gesetzt
und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform
spätestens am 17.April 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat &
Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 26.April 2012 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 73278-5812 oder per Post an 4020 Linz, Untere
Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr
Mag.Andreas Pachinger, oder per E-Mail {sek(at)oberbank.at}[HYPERLINK:
mailto:sek(at)oberbank.at], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Vorzugsaktionär ist auf Verlangen in der Versammlung der
Vorzugsaktionäre Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft {www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at]
zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER VERSAMMLUNG DER
VORZUGSAKTIONäRE

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung der
Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Versammlung der Vorzugsaktionäre
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende
des 28.April 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Versammlung der Vorzugsaktionäre ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Vorzugsaktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.

depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 3.Mai 2012 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss:

Per Post: Oberbank AG

Abteilung ZSP/WV2
z.H. Herrn Markus Zehethofer
Untere Donaulände 28
4020 Linz

oder

Per Telefax: +43 73277 89 40

oder

Per E-Mail: {markus.zehethofer(at)oberbank.at}[HYPERLINK:
mailto:markus.zehethofer(at)oberbank.at], wobei die Depotbestätigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden
(§262 Abs. 20 AktG).

nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der
Gesellschaft spätestens am 3.Mai 2012 ausschließlich unter einer der
oben genannten Adressen zu gehen muss.

Depotbestätigung gemäß §10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), * Angaben über den Aktionär:
Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen,
gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, *
Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt, auf
den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 28.April 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Vorzugsaktionäre werden durch eine Anmeldung zur Versammlung der
Vorzugsaktionäre bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE

Jeder Vorzugsaktionär, der zur Teilnahme an der Versammlung der
Vorzugsaktionäre berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Vorzugsaktionärs an der Versammlung der
Vorzugsaktionäre teilnimmt und dieselben Rechte wie der
Vorzugsaktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 7.Mai
2012, 15.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Post Oberbank AG

Abteilung Sekretariat & Kommunikation
z.H. Frau Kerstin Gahleitner
Untere Donaulände 28
4020 Linz
Per Telefax: +43 73278-58 12

Per E-Mail: sek(at)oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Versammlung der Vorzugsaktionäre ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Versammlung der
Vorzugsaktionäre am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular
und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen
zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.oberbank.at abrufbar. Die vorstehenden Vorschriften über die
Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der
Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die
Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs. 20
AktG).

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung der Vorzugssaktionäre
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR86.349.375,-- und ist
eingeteilt in 25.783.125 Stamm-Stückaktien und 3.000.000
Vorzugs-Stückaktien. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Versammlung der Vorzugssaktionäre 17.183
Vorzugs-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der in der Versammlung der
Vorzugssaktionäre stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im
Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung der Vorzugssaktionäre
2.982.817.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Vorzugsaktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Versammlung der Vorzugsaktionäre einzufinden und sich beim
Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines
gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass,
Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 8.30 Uhr.

Linz, im April 2012

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Gerald Straka
0043 / 732 / 7802 - 7221

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek(at)oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch


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Datum: 06.04.2012 - 10:36 Uhr
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