PresseKat - Irrtümer rund um die Patientenverfügung: Rechtsanwaltskammer und Landesärztekammer klären auf

Irrtümer rund um die Patientenverfügung: Rechtsanwaltskammer und Landesärztekammer klären auf

ID: 615603

Rund um das Thema Patientenverfügung halten sich hartnäckig einige Irrtümer. Damit dies nicht so bleibt, klären Rechtsanwaltskammer Koblenz und Landesärztekammer Rheinland-Pfalz auf:

(firmenpresse) - Irrtum: Patientenverfügung allgemein halten
Das Gegenteil ist der Fall: Laut Gesetzgeber soll eine Patientenverfügung möglichst konkrete Vorgaben enthalten. Bestimmte gesundheitliche Situationen sind schwer vorherzusehen, aber trotzdem gilt: Je konkreter eine Patientenverfügung formuliert ist, desto besser ist es.

Irrtum: Patientenverfügung regelmäßig erneuern
Das ist nicht richtig: Der Gesetzgeber hat sich gerade dagegen ausgesprochen, eine Patientenverfügung mit einer rechtlichen "Verfallfrist" zu versehen. Es reicht also aus, die Patientenverfügung einmal zu unterschreiben.

Irrtum: Vorsorgevollmacht ersetzt Patientenverfügung
Das ist nicht richtig. Mit der Patientenverfügung wird vorgegeben, wie man behandelt werden will, wenn man nicht mehr 'einwilligungsfähig' ist. Die Vorsorgevollmacht dagegen bestimmt, wer sich um die geschäftlichen Belange wie z.B. Banken, Behörden und Krankenkasse kümmern soll. In einer General- und Vorsorgevollmacht kann allerdings eine Person benannt werden, die die Behandlungswünsche aus der Patientenverfügung im Falle der Einwilligungsunfähigkeit durchsetzt. Deswegen ist auf eine enge Verzahnung zwischen General- und Vorsorgevollmacht einerseits und Patientenverfügung andererseits zu achten.

Weitere Informationen zum Thema „Patientenverfügung“ erhalten Sie auf dem „Fachsymposium Patientenverfügung“ der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und der Rechtsanwaltskammer Koblenz am 19.04.2012, 17:30 Uhr in der Galerie 60, Salinenstraße 60, 55543 Bad Kreuznach. Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Rechtsanwaltskammer Koblenz, Telefon: 040/41 32 700, info(at)srh-pr.de

Der Eintritt ist frei!



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz ist die berufsrechtliche Vertretung von gut 18.500 Ärztinnen und Ärzten im Land.



PresseKontakt / Agentur:

Schott Relations Hamburg GmbH
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon: 040/41 32 70-0
Fax: 040/41 32 70-70
info(at)srh-pr.de
www.schott-relations-hamburg.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Die Sache mit dem Fräulein - Umfrage: Die Anredeform für unverheiratete und junge Frauen ist zwar in den Augen vieler nicht mehr zeitgemäß, trotzdem wird sie noch verwendet PHOENIX-Programmhinweis
THEMA: Piraten auf Erfolgskurs - Eine Partei ohne Kompass?
Montag, 16. April 2012, 12.00 Uhr
Bereitgestellt von Benutzer: Schott Relations Hamburg
Datum: 13.04.2012 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 615603
Anzahl Zeichen: 1953

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andrea Zaszczynski
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040/ 41 32 70 0

Kategorie:

Soziales


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.04.2012

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Irrtümer rund um die Patientenverfügung: Rechtsanwaltskammer und Landesärztekammer klären auf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schott Relations Hamburg GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schott Relations Hamburg GmbH