PresseKat - Neue Tarifstruktur für den Veranstaltungsbereich: GEMA reicht Antrag bei der Schiedsstelle beim Deu

Neue Tarifstruktur für den Veranstaltungsbereich: GEMA reicht Antrag bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt ein

ID: 616925

(ots) - GEMA strebt eine baldige Einigung mit der
Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. durch ein geordnetes
Schiedsstellenverfahren an. Die am 2. April 2012 in München
vorgestellte neue Tarifstruktur der GEMA soll ab 1. Januar 2013 in
Kraft treten. Sie sieht eine Vereinfachung der Tariflandschaft vor
und führt zu einer deutlichen Entlastung kleinerer Veranstaltungen.

Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, wurden auch diese
Vergütungssätze gemeinsam mit der Bundesvereinigung der
Musikveranstalter e.V. verhandelt. Mitglieder der Bundesvereinigung
sind z. B. der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband und der
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels. Im Rahmen der aktuellen
Tarifmaßnahme für Veranstaltungen mit Live-Musik oder mit
Tonträgerwiedergaben hat die GEMA mit der Bundesvereinigung mehrere
Gespräche geführt, um die neuen Tarife zu verhandeln und zu einem
einvernehmlichen Ergebnis zu gelangen. Im Rahmen der Verhandlungen
haben die Parteien besprochen, gemeinsam ein geordnetes
Schiedsstellenverfahren anzustreben. Dies hat die GEMA nun mit der
Einreichung des Antrags eingeleitet und geht daher davon aus, dass
der Bundesverband zustimmen wird. Parallel hierzu ist die GEMA
bereit, die Gespräche mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter
e.V. fortzusetzen. Dazu Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA:
"Wir sind davon überzeugt, mit der neuen Tarifstruktur den richtigen
Weg eingeschlagen zu haben und sehen dem Ausgang des
Schiedsstellenverfahrens positiv entgegen."

Die neuen Tarife im Überblick: Die neuen Vergütungssätze der GEMA
bilden die Grundlage für die Lizenzierung von Veranstaltungen mit
Live-Musik oder Tonträgerwiedergaben. Reine Konzertveranstaltungen
sind hier ausdrücklich ausgenommen. Mit der Tarifanpassung trägt die
GEMA dem Wunsch nach einer Vereinfachung der Tariflandschaft




Rechnung. Die Vergütungen innerhalb dieser neuen Tarife werden an der
wirtschaftlichen Größe der Veranstaltungen linear ausgerichtet. Sie
führt in der Folge bei nahezu allen Veranstaltungen mit geringen
Raumgrößen und moderaten Eintrittsentgelten zu deutlichen
Vergünstigungen. Für größere Veranstaltungen bringt die
Tarifanpassung eine höhere Vergütung mit sich. Zu den Zielen der
neuen Strategie gehören insbesondere die Ausgewogenheit der
Tarifstruktur sowie die Vereinfachung der Tariflandschaft. Beide
Ziele werden mit der Neugestaltung der Tarifstruktur für
Veranstaltungen mit Live-Musik oder mit Tonträgerwiedergaben ab dem
Jahr 2013 umgesetzt.

Die neuen Tarife der GEMA sind auf
www.gema.de/veranstaltungstarife einsehbar und wurden am 13. April
2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie
von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.



Pressekontakt:
Julia Heymann, Ltg. Kommunikation (interim)
E-Mail: jheymann(at)gema.de, Telefon: +49 89 48003-426

Katharina Reindlmeier, PR-Managerin
E-Mail: kreindlmeier(at)gema.de, Telefon: +49 89 48003-583


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Erfolg in der Türkei: Zugewinne für die WIN-Messen affilinet und zanox als Hauptsponsoren der a4uexpo Europe 2012 bestätigt
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.04.2012 - 12:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 616925
Anzahl Zeichen: 3519

Kontakt-Informationen:
Stadt:

München



Kategorie:

Handel



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Tarifstruktur für den Veranstaltungsbereich: GEMA reicht Antrag bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt ein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GEMA (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GEMA und Verbundpartner klagen gegen YouTube ...

Gemeinsam mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften macht die GEMA nun ihren Anspruch im Hauptsacheverfahren gegen YouTube geltend. Die GEMA hatte vor dem Landgericht Hamburg versucht, eine Einstweilige Verfügung gegen die Google-Tochter Yo ...

Keine Einstweilige Verfügung gegen YouTube ...

Gemeinsam mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften hat die GEMA vor dem Landgericht Hamburg versucht, eine Einstweilige Verfügung gegen die Google-Tochter YouTube zu erwirken. Das Gericht hat am heutigen Tag jedoch entschieden, dass die ...

Alle Meldungen von GEMA