(ots) - Auf seiner Jahreshauptversammlung diskutiert der
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) das "Gesetz gegen
unseriöse Geschäftspraktiken", das derzeit für Streit in der
Regierungskoalition sorgt. Die Branche befürchtet erhebliche
Nachteile für das Forderungsmanagement und die Auftraggeber der
Inkassobranche. Diese sind vor allem das Handwerk, der Handel und das
Gesundheitswesen, wie erste Ergebnisse einer Branchenstudie zum
Inkassomarkt zeigen, die der BDIU derzeit durchführt.
Deutliche Kritik am geplanten Gesetz kommt vom Handelsverband
Deutschland (HDE). In einer Diskussionsrunde auf der
BDIU-Jahreshauptversammlung äußerte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan
Genth die Befürchtung, dass der Handel durch die geplanten
erweiterten Informationspflichten Umsatzeinbußen hinnehmen müsse.
Händler müssten nach den Plänen des Bundesjustizministeriums zu ihren
Bestellvorgängen erheblich mehr Daten speichern, bevor sie
Forderungen an Inkassounternehmen übergeben können. Das sei
praxisfern und widerspreche im Ãœbrigen dem Gebot der
Datensparsamkeit.
Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack äußerte
verfassungsrechtliche Bedenken an dem Gesetz. Selbstverständlich
müssten unseriöse Geschäftspraktiken etwa in Form sogenannter
Abofallen im Internet unterbunden werden. Allerdings greife der
bekannt gewordene Vorschlag erheblich in die Tätigkeit einer ganzen
Branche ein. Es fehlten jedoch die empirischen Grundlagen, um
nachzuweisen, dass ein solcher Eingriff im Interesse des Gemeinwohls
läge.
Der BDIU führt derzeit eine umfassende Studie zum Inkassomarkt in
Deutschland durch. Erste Ergebnisse wurden am Donnerstag auf der
Jahreshauptversammlung des BDIU vorgestellt. Demnach sind das
Handwerk, der Handel und das Gesundheitswesen die wichtigsten
Auftraggeber der Inkassobranche. Die durchschnittliche
Forderungshöhe, die Inkassounternehmen für ihre Auftraggeber
einziehen, liegt bei über 700 Euro.
"Die Mehrheit der Inkassounternehmen arbeitet absolut seriös und
hilft der Wirtschaft, berechtigte Forderungen zu realisieren", fasst
BDIU-Präsident Wolfgang Spitz zusammen. "Der bekannt gewordene
Vorschlag zum 'Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken' würde
seriöses Inkasso erschweren, aber die schwarzen Schafe unter den
Inkassounternehmen ungeschoren lassen." Auch gegen die zu bekämpfende
Internetabzocke helfe dieser Vorschlag nichts. Die Branche fordert
stattdessen eine verschärfte öffentliche Aufsicht, die zudem
finanziell und personell deutlich besser ausgestattet werden müsse,
um Verbraucher und Auftraggeber vor unseriösen Geschäftspraktiken zu
schützen.
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