(ots) - Das Landgericht Hamburg hat heute sein Urteil in
Sachen GEMA gegen YouTube verkündet. Nach Auffassung des Gerichts ist
YouTube für die Nutzervideos rechtlich verantwortlich. YouTube hat
somit zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, rechtlich geschützte Werke
auch in Zukunft nicht verfügbar zu machen.
In dem Verfahren soll die grundsätzliche Verantwortung YouTubes
für die Nutzerinhalte geklärt werden. Gegenstand des Verfahrens sind
zwölf exemplarische Werke aus dem Repertoire der GEMA. Ziel der GEMA
ist es, dass YouTube die Nutzung dieser Werke auf der Video-Plattform
in Deutschland generell unterlässt. Hintergrund: YouTube lehnt zwar
jegliche rechtliche Verantwortung für in seinem Dienst angebotene
Inhalte ab, erzielt zugleich jedoch erheblichen finanziellen Profit
mit der Vermarktung der nutzergenerierten Inhalte.
YouTube kann die Rechteinhaber insbesondere nicht einfach nur auf
das von YouTube eingerichtete Content-Verifizierungs-Verfahren
verweisen, sondern muss darüber hinaus die angebotenen Musikwerke mit
Fingerprints bestücken. Ferner muss YouTube zukünftig einen
Wortfilter einsetzen. Abschließend bedeutet dies, dass die
Rechtsposition der Rechteinhaber nachhaltig geschützt werden muss.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, zur
Urteilsverkündung: "Unser primäres Ziel, die grundsätzliche Haftung
von YouTube für Nutzervideos gerichtlich bestätigt zu bekommen, haben
wir voll erreicht. YouTube hat zumutbare Maßnahmen zum Schutz unseres
Repertoires zu ergreifen und kann diese Verpflichtung nicht einfach
auf die Rechteinhaber abwälzen. Das stellt einen wichtigen Erfolg für
uns dar."
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie
von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
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