(firmenpresse) - Rund 37 Mio. € haben Anleger in den im März 2007 aufgelegten König & Cie. Produktentanker-Fonds II und damit in die Schiffe MT "King Eric" und MT "King Edward" investiert. Seit dem Jahr 2009 haben die Anleger keine Ausschüttung erhalten. Die bis dahin gezahlten Ausschüttungen wurden im Rahmen eines "Sanierungskonzepts" zurückgezahlt.
Auch in 2012 besteht für die Anleger des König & Cie. Renditefonds 60 wenig Anlass zur Hoffnung, Ursache sind die als variabel vereinbarten Charterraten der beiden Fondsschiffe, die weit hinter den prognostizierten und zur Kostendeckung erforderlichen Beträgen zurückblieben. Aufgrund der desaströsen Situation auf den weltweiten Schiffsmärkten dürfte der Fehlbetrag bis heute weiter angestiegen sein. Eine Erholung ist, so die Ansicht von Experten, derzeit nicht abzusehen.
Schadenersatz für Anleger
Wir haben für unsere Mandanten sowohl die Beratung als auch den Prospekt geprüft und sehen eine Vielzahl möglicher Aufklärungspflichtverletzungen. Nachfolgend finden Sie nur einige wenige:
- Schiffsfonds sind eine hochspekulative Anlage: Bei einem Schiffsfonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, die mit zahlreichen Risiken behaftet und daher als hochspekulativ einzustufen ist. Dennoch wurde sie in vielen Beratungen als sichere Anlage dargestellt.
- Nicht als Altersvorsorge geeignet: Als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko ist die Beteiligung an dem König & Cie. Renditefonds 60 nicht als Altersvorsorge bzw. zur Geldanlage im Alter geeignet. Dennoch wurde sie vielfach gerade als Altersvorsorge empfohlen.
- Risiken für Charterreinnahmen wurden verschwiegen: In zahlreichen uns bekannten Fällen wurden die prognostizierten Ausschüttungen als sicher dargestellt, von Risiken, insbesondere hinsichtlich der Höhe der erzielbaren Chartereinnahmen, war nicht die Rede.
- Keine Veräußerung auf dem Zweitmarkt möglich: Die Mandanten wurden auch nicht darauf hingewiesen, dass eine Veräußerung der Anteile infolge des Fehlens eines Zweitmarkts faktisch unmöglich ist, so dass eine langfristige Bindung des investierten Kapitals eingegangen wird.
- 28,4% des Anlegerkapitals nicht investiv verwendet: Der Fonds verwendet einen besonders hohen Anteil der von Anlegern investierten Mittel für nicht investive Zwecke. 28,4% des Anlegerkapitals (incl. Agio) wurde für Dienstleistungsvergütungen, darunter insbesondere die Vertriebskosten verwandt. Nur 72% des Anlegerkapitals flossen tatsächlich in den Erwerb der Schiffe. Über dieses grobe Missverhältnis von Weichkosten und tatsächlich werthaltiger Investition, das die Rentabilität der Anlage von vorneherein in Frage stellt, wurden die Anleger, mit denen wir bislang gesprochen haben, von Ihren Beratern nicht aufgeklärt.
- 21,5 % Vertriebskosten: Auch auf die 21,5% und damit mehr als 1/5 des Anlegerkapitals betragenden Vertriebskosten wurden die uns bekannten Anleger nicht hingewiesen. Dabei wären sowohl Banken und Sparkassen, als auch nicht bankgebundene Berater zur Aufklärung über diese außergewöhnlich hohen Vertriebskosten verpflichtet gewesen.
- Verschweigen von Kickbacks: Die im Vertrieb des Fonds involvierten Banken haben darüber hinaus in keinem uns bekannten Fall die an sie erfolgsabhängig fließende Vertriebsprovision hingewiesen. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wären sie hierzu verpflichtet gewesen.
- Warnung vor Überkapazitäten und Verfall der Charterraten in der Wirtschaftspresse: Hinzu kommt, dass es in den Jahren 2006 und 2007 zahlreiche Stimmen in der seriösen Wirtschaftspresse gab, die erhebliche Überkapazitäten an Schiffen und sinkende Frachtraten prognostiziert haben. Prognosen, denen weder der Fondsprospekt, noch die uns bekannt gewordenen Beratungen berücksichtigt haben.
Angesichts dieser Vielzahl von Punkten sehen wir für Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds II grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Möchten Sie als Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds II wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.