(ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
bedauert, dass sowohl die ARD wie auch das ZDF von der Ende Februar
2012 unterschriftsreif ausverhandelten Gemeinsamen Erklärung mit dem
BDZV abrücken. "Wir sind enttäuscht", sagte BDZV-Präsident Helmut
Heinen. Nach mehreren konstruktiven Gesprächsrunden mit Intendanten
größerer ARD-Anstalten und dem ZDF stehe die Gesamtheit der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkhäuser derzeit offenbar bei der Frage
der Textangebote in den Telemedien nicht hinter dem
Verhandlungsergebnis.
"Es ist bedauerlich, dass die Selbstverständlichkeit einer
Überprüfung des Textumfangs in gebührenfinanzierten Angeboten nicht
allen Sendeanstalten vermittelbar ist", meinte Heinen. Daher sehen
sich die Zeitungsverlage veranlasst, die am 30. April 2012 ablaufende
Frist zur Stellungnahme beim Landgericht Köln einzuhalten und die im
vergangenen Jahr von ihnen angeschobene Klage gegen die umfangreichen
Textinhalte der Tagesschau-App nunmehr fortzusetzen.
Hintergrund ist eine gemeinsame Klage von acht Zeitungsverlagen
bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln gegen ARD und NDR.
Sie wehren sich damit gegen die textdominante Berichterstattung in
der Tagesschau-App ohne Sendungsbezug. Hörfunk- und fernsehähnliche
Inhalte bleiben von der verlegerischen Kritik unberührt.
Es gehe darum, einen durch gebührenfinanzierte Textangebote
hervorgerufenen unfairen Wettbewerb zu stoppen, so Heinen. Der
Rundfunkstaatsvertrag sehe hierfür Grenzen vor, die eingehalten
werden müssten.
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