Schweigepflicht bisüber den Tod hinaus / Auch nach dem Tod eines Patienten darf dessen Arzt keine Informationen weitergeben
(ots) - Die Schweigepflicht eines Arztes - und auch
anderer Gesundheitsberufe wie etwa Apotheker - endet nicht mit dem
Tod des Patienten. "Die Schweigepflicht ist so umfassend, dass ein
Arzt nicht einmal der Polizei, dem Ehepartner oder Arbeitgeber eines
Patienten die Frage beantworten muss, ob dieser an einem bestimmten
Tag in seinem Wartezimmer saß", erklärt Dr. Christina Töfflinger,
Fachanwältin für Medizinrecht, in der "Apotheken Umschau": Tabu sind
neben medizinischen Belangen alle persönlichen Informationen über den
Patienten, also auch dessen finanzielle Situation oder sexuelle
Orientierung. Im Alltag können sich Patienten und Apothekenkunden
also sicher sein: Kein Wort verlässt den Raum.
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Datum: 03.05.2012 - 08:00 Uhr
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