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Landgericht Frankfurt spricht Anleger Schadenersatz zu: Bank klärte über Risiko der Aussetzung der Rücknahme nicht auf

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Bei offenen Immobilienfonds besteht grundsätzlich das Risiko eines Kapitalverlusts im Zusammenhang mit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen

(firmenpresse) - Auch bei vermeintlich sicheren Anlagen wie offenen Immobilienfonds waren Banken verpflichtet, über die Risiken zutreffend und vollständig zu informieren. Dies hat das Landgericht Frankfurt/Main in einem jüngst ergangenen Urteil betont (Urteil vom 23. März 2012 - Az.: 2-19 O 334/11). Im Zentrum der Entscheidung stand dabei ein Punkt, der regelmäßig nicht Gegenstand der Beratung durch die Banken war: Das Risiko der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen, das sich bei vielen offenen Immobilienfonds wie AXA Immoselect, DEGI Europa, DEGI Global Business, DEGI International, DJE Real Estate, KanAm Grundinvest, KanAm US Grundinvest, Morgan Stanley P2 Value, Premium Management Immobilien Anlagen und TMW Immobilien Weltfonds in den zurückliegenden Jahren realisiert hat.

Bei offenen Immobilienfonds besteht grundsätzlich das Risiko eines Kapitalverlusts im Zusammenhang mit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen, wie zahlreiche Anleger schmerzhaft erfahren mussten. Hierüber waren die Anleger im Rahmen der Beratung zu informieren, da es sich hierbei, wie das Landgericht Frankfurt feststellt, um ein dieser Anlageform grundsätzlich innewohnendes, dem Anleger regelmäßig nicht erkennbares Risiko handelt. Der Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, dessen Kanzlei zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds vertritt, begrüßt die Entscheidung: „Viele Anleger sind von der Aussetzung der Anteilsrücknahme völlig überrascht worden. Dass sie von einem Tag auf den anderen nicht mehr an ihr Geld kommen könnten, war ihnen zuvor von niemandem gesagt worden.“ Stattdessen sei, so Anlegeranwalt Nittel, in den meisten Fällen von einer völlig risikolosen Anlage gesprochen und zugesichert worden, dass die Anleger jederzeit ihre Fondsanteile zurückgeben könnten und im Gegenzug ihr Geld erhalten.

Für die geschädigten Anleger offener Immobilienfonds ist dieses Urteil nach den Worten von Anwalt Nittel ein kleiner aber vielleicht bedeutsamer Fortschritt, der Anleger ermutigen sollte, Ihre Ansprüche nötigenfalls auch gerichtlich durchzusetzen.





Weitere Informationen zu offenen Immobilienfonds: http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/wertpapieranlagen/offene-immobilienfonds/index.html

Gerne stehen wir Anlegern offener Immobilienfonds für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

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Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.



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Datum: 08.05.2012 - 18:18 Uhr
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.05.2012

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