PresseKat - Die Private Krankenversicherung ist für Polizeibeamte und Polizeianwärter vorteilhafter.

Die Private Krankenversicherung ist für Polizeibeamte und Polizeianwärter vorteilhafter.

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Bessere Leistungen und geringere Kosten sprechen für die Private Krankenversicherung für Polizeibeamte

(firmenpresse) - Polizeibeamte sind nicht sozialversicherungspflichtig und bekommen von ihrem Dienstherrn über die Beihilfe je nach Bundesland zwischen 50% - 70% der Krankheitskosten erstattet. Für die Absicherung der verbleibenden Kosten muss sich der Polizeibeamte eigenständig kümmern. Es steht den Polizeibeamten daher frei, sich in der Privaten Krankenversicherung zu versichern. Gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung ist die Private Krankenversicherung meist die bessere Wahl, da die monatlichen Kosten weit niedriger sind und deutlich mehr Leistungsvorteile aufweist.

Doch welchen Schutz benötigt der Polizeibeamte zur Absicherung seiner verbleibenden Krankheitskosten? Der Polizeibeamte steht vor der Wahl zahlreicher unterschiedlicher Tarife und Angebote in der Private Krankenversicherung. Die Leitungen im ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Bereich kann der Beamte je nach Tarif individuell zusammenstellen.
Auf Grund der Vielfalt der Angebote ist ein unabhängiger Leistungs-und Kostenvergleich angeraten. Die Anbieter buhlen um den Kunden, jeweils mit dem Versprechen den besten Tarif anzubieten. Dabei verschweigen die Anbieter gerne Schwachpunkte in den vertraglichen Leistungen, die jedoch im Leistungsfall erhebliche negative finanzielle Konsequenzen für den Versicherten haben können. Ob die Angebote daher wirklich zu dem individuellen Krankenversicherungswunsch passen kann er als Laie nur schwer ausmachen.
Aus diesem Grund sollte der Beamte vor Vertragsabschluss eine Beratung durch einen unabhängigen Krankenversicherungsexperten einholen. Der Experte klärt schon in Vorfeld, vor Vertragsabschluss, ob die angebotene Krankenversicherung für Leistungen wie Blindenhunde, elektrisch betriebene Rollstühle, Beatmungsgeräte usw, im Ernstfall auch zahlt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Höhe der Erstattung für Hilfsmittel und die Häufigkeit der Erstattung. Das Internetportal www.krankenversicherung-beamte-beamtenanwaerter.de gibt hierzu nützliche Informationen zur Krankenversicherung für Beamte und der Beihilfe für Beamte.



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Datum: 10.05.2012 - 14:05 Uhr
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