PresseKat - BGH: Bankkunde haftet bei Pharming-Angriff

BGH: Bankkunde haftet bei Pharming-Angriff

ID: 637894

(PresseBox) - Allzu sorgloser Umgang mit TAN-Nummern führt zur Eigenhaftung des Kunden, wenn dadurch Betrüger belastende Transaktionen vom Konto durchführen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 24.04.2012 entschieden. Ein Bankkunde hatte gegen seine Bank geklagt, weil von seinem Konto EUR 5.000,00 überwiesen wurden, ohne dass er selbst einen Überweisungsauftrag erteilt hatte. Der Kunde nahm seit 2001 am Onlinebanking teil. Beim Aufruf der Onlinebanking-Seite erschien regelmäßig ein Hinweis, dass die Bank den Kunden niemals auffordere, mehrere TAN gleichzeitig preiszugeben. Im Oktober 2008 gab es Probleme beim Zugang zum Onlinebanking, der Kunde wurde in einem Bildschirmfenster angewiesen, 10 TAN-Nummern einzugeben, was dieser auch tat. In der Folge kam es dann dazu, dass ein Betrag von EUR 5.000,00 auf ein Konto bei einer griechischen Bank überwiesen wurde.
Nach Auffassung des BGH hat der Bankkunde ?die im Verkehr erforderliche Sorgfalt? außer Acht gelassen, weil er ? trotz entsprechender Hinweise seines Bankinstituts ? bei einem Log-In-Vorgang gleichzeitig 10 TAN eingegeben hatte. Zu der betrügerischen Banküberweisung auf das griechische Konto kam es nur, weil der Kunde alle Warnhinweise der Bank in den Wind geschlagen hatte. Ein Mitverschulden der Bank konnte daher ? so der BGH ? nicht angenommen werden. Der Kunde haftete danach in voller Höhe selbst für den eingetretenen Schaden.
Zwischenzeitlich enthält § 675v BGB eine Beschränkung, wonach bei Eintritt eines Schadens durch nicht autorisierte Zahlungsvorgänge eine Beschränkung der Kundenhaftung auf EUR 150,00 vorgesehen ist, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eingetreten ist. Die gesetzliche Neuregelung trat allerdings erst nach dem vom BGH entschiedenen Fall in Kraft.
(BGH; Urteil vom 24.04.2012 ? Aktenzeichen IX ZR 96/11)
Udo Maurer
Rechtsanwalt

Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde im Jahr 2003 von Timo Schutt und Thomas Waetke in Karlsruhe gegründet. Seitdem ist diese moderne Anwaltskanzlei mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf das Medienrecht und IT-Recht ein zuverlässiger Partner für Unternehmer und Unternehmen.




Heute vertreten neben den beiden Gründern ein Team von Anwälten und Fachangestellten eine Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden. Deshalb finden die Mandanten von Schutt, Waetke Rechtsanwälte aufeinander abgestimmte Rechtsschwerpunkte und weitere dazu passende Dienstleistungen.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte schaffen als Partner und Berater in allen Rechtsangelegenheiten Freiräume und Handlungssicherheit.
Die Schwerpunkte der Medienkanzlei liegen im Internetrecht, EDV-Recht, Eventrecht, Markenrecht, Musikrecht, Verlagsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde im Jahr 2003 von Timo Schutt und Thomas Waetke in Karlsruhe gegründet. Seitdem ist diese moderne Anwaltskanzlei mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf das Medienrecht und IT-Recht ein zuverlässiger Partner für Unternehmer und Unternehmen.
Heute vertreten neben den beiden Gründern ein Team von Anwälten und Fachangestellten eine Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden. Deshalb finden die Mandanten von Schutt, Waetke Rechtsanwälte aufeinander abgestimmte Rechtsschwerpunkte und weitere dazu passende Dienstleistungen.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte schaffen als Partner und Berater in allen Rechtsangelegenheiten Freiräume und Handlungssicherheit.
Die Schwerpunkte der Medienkanzlei liegen im Internetrecht, EDV-Recht, Eventrecht, Markenrecht, Musikrecht, Verlagsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.



drucken  als PDF  an Freund senden  Innovatives und intelligentes Fahrzeugmanagement Euroweb-Service: Vom Vertragsschluss bis zum Internet-Erfolg
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 14.05.2012 - 10:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 637894
Anzahl Zeichen: 2920

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Internet-Portale



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH: Bankkunde haftet bei Pharming-Angriff"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sind Sie bereit für die DSGVO- ...

Noch haben Unternehmen 7 Monate Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Das ist jetzt schon ziemlich wenig Zeit in Anbetracht der vielen Punkte, die es zu klären und zu ändern gilt. Die Än ...

Suchmaschinen haften nicht für Bilder ...

Das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte. Das hat das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, jetzt entschieden. Ein Suchmaschinenb ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte