PresseKat - Gesellschaftsinterne Verkäufe schließen Vorkaufsrechte nicht aus

Gesellschaftsinterne Verkäufe schließen Vorkaufsrechte nicht aus

ID: 638994

Haben Gesellschafter einer GmbH nach der Satzung ein Vorkaufsrecht für den Fall, dass ein Gesellschafter seinen Geschäftsanteil veräußert, wird dies nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Geschäftsanteil an einen Mitgesellschafter verkauft und übertragen werden soll.
BTR Rechtsanwälte haben vorkaufswillige Gesellschafter erfolgreich in einem Verfahren vor dem Landgericht Dresden vertreten (Urt. vom 09.04.2010, Az. 41 HK O 126/09, bestätigt durch OLG Dresden vom 10.11.2010, Az.: 13 U 703/10, Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH mit Beschluss vom 01.06.2011, Az.: VIII ZR 297/10 zurückgewiesen).

(firmenpresse) - Der Fall (verkürzt):

Die Kläger und die Beklagte waren Gesellschafter einer GmbH. Die Satzung dieser GmbH enthielt folgende Regelung: „Bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen haben die Gesellschaft ein Vorkaufsrecht.“
Im Jahr 2008 veräußerte die Beklagte ihren Geschäftsanteil an der GmbH an einen Mitgesellschafter. Die Veräußerung stand schuldrechtlich und dinglich unter der aufschiebenden Bedingung, dass kein anderer Gesellschafter sein Vorkaufsrecht ausübt. Nachdem die Kläger von der Geschäftsanteilsabtretung erfahren hatten, übten sie das ihnen zustehende Vorkaufsrecht aus und forderten die Beklagte zur Übertragung des Geschäftsanteils auf. Die Beklagte übertrug den Geschäftsanteil nicht auf die Kläger. Sie war der Auffassung, dass das satzungsmäßige Vorkaufsrecht bei einer Veräußerung unter Mitgesellschaftern nicht gilt. Die Kläger erhoben gegen die Beklagte daraufhin Klage vor dem LG Dresden.


Die Entscheidung:

Das LG Dresden verurteilte die Beklagte zur Übertragung des Geschäftsanteils auf die Kläger. Es vertrat die Auffassung, dass die in der Satzung enthaltene Vorkaufsrechtsregelung auch Geschäftsanteilskaufverträge zwischen Gesellschaftern erfasst. Bereits der Wortlaut der Regelung sieht keine Beschränkung auf Verkäufe an Nichtgesellschafter vor. Das LG Dresden führte weiter aus, dass der Satzungsbestimmung auch nicht der den Wortlaut einschränkende Sinn beizumessen ist, dass lediglich der Eintritt gesellschaftsfremder Personen in die Gesellschafter verhindert werden soll. Nach Ansicht des LG Dresden konnte die gewählte Ausgestaltung des Vorkaufsrechts auch dazu dienen, Konzentrationsprozesse einer anfänglich mehrgliedrigen Gesellschaft zumindest zu verlangsamen.
Die Beklagte hat gegen die Entscheidung des LG Dresden Berufung beim OLG Dresden eingelegt. Das OLG Dresden bestätigte die Entscheidung und die Rechtsauffassung des LG Dresden.




Fazit:





Die Entscheidung des LG Dresden, bestätigt durch das OLG Dresden, verdeutlicht, dass Vorkaufsrechte auch dann bestehen können, wenn der Verkauf an einen Mitgesellschafter erfolgt. Dies muss bei der Erstellung bzw. Änderung von Gesellschaftsverträgen beachtet werden. Sollen Vorkaufsrechte nur bei Verkäufen an Nichtgesellschafter zum Tragen kommen, muss dies im Gesellschaftsvertrag entsprechend formuliert werden.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

BTR Mecklenburg & Kollegen ist ein eingespieltes bundesweit agierendes Netzwerk von Rechtsanwälten und Fachanwälten. Wir beraten mittelständische Unternehmer und Unternehmen sowie Körperschaften und Institutionen des öffentlichen Rechts und begleiten Sie persönlich bei der Umsetzung weitsichtiger Unternehmensentscheidungen. Ihr wirtschaftlicher Erfolg ist unser Ziel.

In Berlin berät Sie die BTR Mecklenburg Schneehagen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Unsere Beratungsleistungen erbringen wir hauptsächlich auf den Gebieten des Agrarrechts, des Bau- und Architektenrechts, des Handels- und Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts und des Insolvenzrechts sowie im Bereich der Unternehmensberatung und Unternehmenssanierung.

BTR Mecklenburg Schneehagen RA-GmbH
Samariterstraße 19-20, 10247 Berlin
www.btr-mecklenburg.de



PresseKontakt / Agentur:

Constanze Nehls ist angestellte Rechtsanwältin der BTR Mecklenburg Schneehagen Rechtsanwaltsgesellschaft. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten zählen das Arbeitsrecht, das Agrarrecht und das allgemeine Vertragsrecht.

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts berät Constanze Nehls hauptsächlich mittelständische Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Zu den Mandanten von Constanze Nehls im Agrarrecht gehören hauptsächlich landwirtschaftliche Unternehmungen, die Beratungsbedarf u. a. in Fragen des Landpachtrechts haben.

Im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts gestaltet und prüft Constanze Nehls nicht nur Verträge aus dem Arbeits- und Agrarrecht sondern auch im Miet-, Kauf- und Gesellschaftsrecht.

Kontakt: nehls(at)kanzlei-mecklenburg.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Die sieben Irrtümer in der Ehe… - Wem gehört was, wer unterschreibt für wen? Schneller zu seinem Recht kommen
Bereitgestellt von Benutzer: fabiantietz
Datum: 15.05.2012 - 11:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 638994
Anzahl Zeichen: 3033

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Constanze Nehls
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 44334433

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gesellschaftsinterne Verkäufe schließen Vorkaufsrechte nicht aus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BTR Mecklenburg Schneehagen RA GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Keine Diskriminierung für Geschäftsführer ...

1. Der Fall Der Fall betraf einen Kläger, der als Geschäftsführer städtischer Kliniken, welche in Form einer GmbH organisiert waren, tätig war. Dienstherr des Klägers war der Aufsichtsrat der GmbH. Im Dienstvertrag, welche eine Laufzeit von ...

Aktuelles aus dem Pachtrecht ...

Der Fall (verkürzt): Ein landwirtschaftliches Unternehmen hatte landwirtschaftliche Nutzflächen gepachtet und auf diesen Flächen Zuckerrüben angebaut. Die Parteien haben vertraglich nicht vereinbart, wie mit Zuckerrübenlieferrechten bei Pachten ...

Alle Meldungen von BTR Mecklenburg Schneehagen RA GmbH