Prospektfehler und Falschberatung: Fachanwälte setzen Schadenersatz für Fondsanleger durch
(firmenpresse) - Fast 40 Mio. € wurden im Jahr 2005 von 1.184 Anleger, die als Kleinanleger zumeist weniger als 50.000 € angelegt haben, in den Hanse Capital Container Flotten Fonds investiert. Für jeweils 9,4 Mio. € wurden die vier 1.129-TEU-Container Frachter HC Julia, HC Klara, HC Laura und HC Maria gekauft.
Mit Beschluss vom 16.01.2012 hat das Amtsgericht Lingen nunmehr einen vorläufigen Insolvenzverwalter für die HC "Container-Flotten-Fonds" Beteiligungs GmbH & Co. KG bestellt. Auch für die Einschiffsgesellschaften wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Für die Anleger ist das investierte Kapital verloren.
Für die Anleger der HC "Container-Flotten-Fonds" Beteiligungs GmbH & Co. KG sehen wir nach den bisherigen Gesprächen mit betroffenen Anlegern gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Berater und beratenden Banken und Sparkassen. Schadenersatzansprüche können sich insbesondere daraus ergeben,
- dass die Kapitalanleger nicht darüber aufgeklärt wurden, dass und in welcher Höhe Darlehen aufgenommen wurden, nämlich über 52%,
- dass über 23% (ohne Agio) des von ihnen investierten Geldes nicht werthaltig in die Schiffe investiert, sondern für die so genannten Weichkosten, also insbesondere für Provisionen verwendet wurden,
- dass der Fonds als sichere Anlage angepriesen wurde und
- dass über Risiken der Beteiligung in der Beratung gar nicht gesprochen wurde,
- dass der Fonds sichere regelmäßige Auszahlungen erwirtschaften sollte,
- dass die Fondsbeteiligung als Altersvorsorge empfohlen wurde,
- welche Vertriebsprovisionen (kickbacks) insgesamt anfallen und wie viel der Berater oder die beratende Bank oder Sparkasse davon erhält, in der Beratung nicht gesprochen wurde.
Hinzu kommt, dass der Emissionsprospekt zahlreiche Fehler aufweist. Zu erwähnen sind insbesondere:
- Unzureichende Aufklärung über das Risiko des Wiederauflebens der Einlageverpflichtung.
- Angaben zur fehlenden Veräußerbarkeit von Fondsanteilen ist irreführend.
- Kein Hinweis auf anlagegefährdende Risiken.
- Keine Angaben zur historischen Entwicklung der Charterraten vergleichbarer Schiffe.
- Fehlende Erläuterung der Zusammensetzung der Schiffsbetriebskosten.
- Unzureichende Darstellung der Mittelverwendung, Anteil weicher Kosten am Anlegerkapital nicht ausgewiesen.
- Agio bei Mittelzufluss und Mittelabfluss wurden nicht berücksichtigt.
- Kapitalbeschaffungskosten wurden falsch angegeben.
Sowohl Beratungsfehler, als auch Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche gegen die Berater beziehungsweise die beratende Bank oder Sparkasse.
Anleger des HC Container Flotten Fonds sollten daher von erfahrenen Fachanwälten prüfen lassen, ob in ihrem konkreten Fall die Chance besteht, das verlorene Geld im Wege des Schadenersatzes zurückzubekommen.
Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung Ihrer individuellen Möglichkeiten zur Verfügung
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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.