Fachanwalt Nittel: "Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass einem Kunde, der eine sichere und zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage sucht, keine Anlage in geschlossene Fonds empfohlen werden darf."
(firmenpresse) - Sie suchten eine sichere Anlage zum Aufbau ihrer privaten Altersvorsorge oder eine Möglichkeit, ihr Geld sicher im Alter anzulegen. Was ihnen stattdessen von ihren Beratern bei Banken und Sparkassen empfohlen wurde, waren Schiffs- und Immobilienfonds sowie sonstige hochriskante unternehmerische Beteiligungen, die nicht selten zum Totalverlust der Ersparnisse und zur Armut im Alter führen. Die Gewinner waren die Kreditinstitute, die für die Vermittlung der Fondsanteile Provisionen von bis zu 15% erhalten haben.
Dabei ist die Rechtslage insoweit eindeutig. Der Heidelberger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, der sich auf die Vertretung geschädigter Bankkunden spezialisiert hat: "Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass einem Kunde, der eine sichere und zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage sucht, keine Anlage in geschlossene Fonds empfohlen werden darf." Eine solche Empfehlung verletzte die Pflicht zur anlegergerechten, auf die persönlichen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden zugeschnittene Beratung. Soll gemäß dem Anlageziel des Kunden eine sichere Geldanlage getätigt werden, ist die Empfehlung einer unternehmerischen Beteiligung wegen des damit regelmäßig verbundenen Verlustrisikos schon für sich genommen fehlerhaft. (BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - III ZR 159/07; BGH Urteil vom 19. November 2009 - III ZR 169/08; BGH Urteil vom 8. Juli 2010 - III ZR 249/09). Bei einem geschlossenen Fonds handelt es sich um eine solche unternehmerische Beteiligung, die das Risiko birgt, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, aber auch vollständig verloren gehen kann. Anlegeranwalt Nittel: "Eine solche Fondsanlage darf durch den Berater nicht als zur Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage eingeordnet werden. Der Berater darf solche Anlagen einem Kunden gar nicht anbieten, sondern muss im Gegenteil davon abraten."
Dass dies von Banken und Sparkassen so nicht beherzigt wurde, sieht Fachanwalt Nittel anhand seiner Mandantenstruktur, denn rund 50% seiner Mandanten hatten das aktive Berufsleben bereits hinter sich oder standen vor dem Eintritt in den Ruhestand, als ihnen zur Investition in geschlossene Fonds geraten wurde. Bei einem aktuell in Schieflage geratenen Fonds, dem 2008 von der Commerzbank vertriebenen CFB Fonds 167 - Containerriesen der Zukunft 1 sind beispielsweise mehr als 45% der Anleger vor dem Jahr 1949 geboren, waren oder wurden im Jahr der Beratung also 60 Jahre alt.
Angesichts der eindeutigen Aussage des Bundesgerichtshofs sieht Rechtsanwalt Nittel gerade für ältere Anlegerinnen und Anleger, denen von Banken und Sparkassen Beteiligungen an geschlossenen Fonds verkauft wurden, gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
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