(firmenpresse) - Berlin, 29. Mai 2012. Vier Jahre liegt das wegweisende Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache Laval zurĂŒck, bei dem Streiks fĂŒr die Erhöhung der Löhne lettischer Bauarbeiter in Schweden im Mittelpunkt standen. Ausgehend von einem idyllischen SchĂ€renort vor Stockholm hat der dort dramatisch als âVaxholmkonfliktâ betitelte Fall nicht nur das schwedische Sozialmodell und damit das nationale SelbstverstĂ€ndnis erschĂŒttert, sondern auch europaweit fĂŒr heftigen Diskussionen darĂŒber gesorgt, wo die Dienstleistungsfreiheit aufhört und wo soziale Rechte beginnen bzw. wie und ob beides miteinander vereinbar ist.
Die EuropĂ€isierung nationaler Bestimmungen wird gerade in diesem empfindlichen Bereich lautstark beklagt und von Kritikern in ganz Europa werden dieses und weitere EuGH-Urteile als Beweise dafĂŒr angefĂŒhrt, daĂ in der EuropĂ€ischen Union der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit Vorrang vor sozialen Grundrechten eingerĂ€umt wird.
Laut Ex-EU-Kommissar Mario Monti offenbarten die Gerichtsurteile die Verwerfungslinien, die zwischen dem Binnenmarkt und der auf der nationalen Ebene verwirklichten sozialen Dimension verlaufen und âeine alte, nie verheilte Wundeâ aufrissen. Diese hat nun die EU-Kommission wieder berĂŒhrt mit der Absicht, in dieser Frage fĂŒr Klarheit zu sorgen und damit der durch den Vertrag von Lissabon angenommenen Vorgabe einer sozialen Marktwirtschaft in der EU nachzukommen.
ErklĂ€rtes Ziel zweier neuer VorschlĂ€ge der EU-Kommission ist es, die Vorschriften in bezug auf entsandte Arbeitnehmer fĂŒr alle Beteiligten zu klĂ€ren und praktische Vorkehrungen gegen Sozialdumping und schlechte Arbeitsbedingungen zu treffen. Eine Durchsetzungsrichtlinie soll die Art und Weise verbessern, wie die Entsenderichtlinie von 1996 in der Praxis angewendet wird, und in einem Verordnungsvorschlag betont die Kommission, daĂ das Recht auf KollektivmaĂnahmen und die Dienstleistungsfreiheit gleichrangig sind. Zudem gibt sie einen Rahmen fĂŒr Streitbeilegungsverfahren vor und will einen Warnmechanismus fĂŒr grenzĂŒberschreitende ArbeitskĂ€mpfe mit gravierenden Auswirkungen einrichten.
Die Verordnung soll auch das durch die EuGH-Urteile geweckte MiĂtrauen gegenĂŒber der EU in solchen Fragen besĂ€nftigen und lĂ€Ăt, dies wird der fĂŒr BeschĂ€ftigung und soziale Angelegenheiten zustĂ€ndige EU-Kommissar LĂĄszlĂł Andor nicht mĂŒde zu betonen, die nationalen Rechtsvorschriften zum Streikrecht unberĂŒhrt. Doch das sehen viele anders...
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