(ots) - Jetzt ist es amtlich: Lohndumping, mit dem viele
Zeitarbeitsfirmen am Arbeitsmarkt agieren, verstößt gegen das Gesetz.
Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil festgestellt. Die
Folgen werden die Arbeitswelt gravierend beeinflussen: Zehntausende
Leiharbeiter haben Anspruch auf eine gleiche Entlohnung wie
Stammbelegschaften. Ihnen müssen Löhne und Gehälter für Jahre
nachgezahlt werden. Und: Etliche Verleihfirmen werden deshalb
finanzielle Probleme bekommen. Zu Recht. Denn die Unternehmen haben
ihren Leihmitarbeitern möglichst niedrigste Löhne gezahlt. Im Osten
etwa mussten sich Beschäftigte mit Stundenlöhnen unter sechs Euro
abspeisen lassen. Legalisiert hatten die Verleiher dies jahrelang
durch einen Trick: Sie schlossen Verträge mit der Tarifgemeinschaft
Christlicher Gewerkschaften. Und konnten so alle Abschlüsse der
DGB-Einzelgewerkschaften unterbieten. Das wird nach dem Urteil
endlich vorbei sein. Eine gute Nachricht für viele Arbeitnehmer der
Zeitarbeitsbranche. "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" - das müssen
sie den Firmen wert sein.
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