(ots) - Der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest, dessen
Anteilsscheinausgabe und -rückgabe für nunmehr zwei Jahre ausgesetzt
war, soll nach Bekanntgabe durch das Fondsmanagement vom 07.05.2012
endgültig geschlossen bleiben und nun liquidiert werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com
führen aus: Am 07.05.2012 habe das Fondsmanagement des SEB Immoinvest
erstmals die Anleger selbst über das Schicksal des Fonds entscheiden
lassen. Der Fonds sollte, so das Vorhaben des Fondsmanagements,
zunächst am 07.05.2012 für einen halben Handelstag wieder geöffnet
werden um abzuwarten, ob das Fondsvermögen ausreicht um die
Rückgabewünsche der Anleger vollständig zu befriedigen. Wäre dies der
Fall gewesen, hätte der Fonds endgültig die Anteilsscheinausgabe und
-rückgabe wieder aufgenommen. Wie das Fondsmanagement am 07.05.2012
dann bekannt gegeben haben soll, habe das vorhandene Fondsvermögen
nicht ausgereicht, dem Ansturm der Anleger gerecht zu werden, so dass
der Fonds nun endgültig liquidiert werde.
Für die Anleger heißt das, dass der Fonds nun bis zum 30.04 2017
seine sämtlichen Immobilien verkaufen muss und den Erlös anteilig an
die Anleger auskehre. Die erste Tranche soll für Juni dieses Jahres
geplant sein.
Es ist jedoch völlig ungewiss wie viel Gelder die Anleger
zurückerhalten und wann dies der Fall sein wird. Es könnten jedoch
Schadenersatzansprüche der Anleger bestehen. Ansatzpunkt für eine
Schadensersatzhaftung der Bank können Rückvergütungen sein, die die
Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. "Kick-Backs"),
ohne sie gegenüber dem Anleger offenzulegen. Auch verschwiegene
Kick-Back-Zahlungen können nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche auslösen.
Anlegern, denen der Fonds als äußerst sicher mit jederzeitiger
Verfügbarkeit ihres Kapitals dargestellt wurden, ist zu empfehlen,
ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. In
dieser Darstellung kann eine schuldhafte Falschberatung der Bank
liegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führen kann.
Dabei sollte nicht zu lange gezögert werden, da etwaige
Schadenersatzansprüche der Verjährung unterliegen.
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