(ots) - Die Menschen werden immer älter, und das hat auch
mit der meist guten medizinischen Versorgung in diesem Land zu tun.
Ein wichtiger Satz vorweg. Aber da sind Dinge, die nicht sein müssen
oder die überhaupt nicht hinnehmbar sind. Wieso behandelt der
Gesetzgeber Arzneimittel anders als Medizinprodukte? Warum verweigert
er dem Patienten mit dem Herzschrittmacher die notwendige
Qualitätskontrolle des lebenserhaltenden Produkts, die er dem Käufer
der Kopfschmerztablette ganz selbstverständlich gewährt? Vielleicht
helfen der Bundesregierung die stark steigenden Risikomeldungen auf
die Sprünge, die das eigene Bundesinstitut registriert. Dass bei
millionenfach verkauften Medizinprodukten 161 Todesfälle in sechs
Jahren aufgetreten sind, mag statistisch minimal klingen. Doch würde
nur ein einziger Todesfall durch striktere Zulassungskontrollen
verhindert, lohnte sich dieser gesetzliche Aufwand schon. Mehr: Er
würde zur Pflicht.
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