PresseKat - Berufstätige Eltern, die ihr krankes Kind betreuen lassen, sollen finanziell unterstützt werden /

Berufstätige Eltern, die ihr krankes Kind betreuen lassen, sollen finanziell unterstützt werden / Das fordert die Siemens-Betriebskrankenkasse angesichts des Regierungsbeschlusses zum Betreuungsgeld

ID: 653991

(ots) - Nicht nur Betreuungsgeld: SBK fordert Hilfen für
Eltern, die ihr krankes Kind zu Hause betreuen lassen

Berufstätige Eltern, die ihr krankes Kind zu Hause betreuen
lassen, sollen künftig finanziell unterstützt werden. Das fordert die
Siemens-Betriebskrankenkasse SBK angesichts des heutigen Beschlusses
der Bundesregierung zum Betreuungsgeld. Kinderkrankengeld kann
bislang nur bezahlt werden, wenn die Eltern im Job fernbleiben und
sich selber um ihr Kind kümmern - in 80 Prozent der Fälle sind es die
Mütter, die bei den Kindern bleiben.

Die aktuelle Vorlage zum Betreuungsgeld dreht sich letztlich um
die Frage, ob Eltern ihr Kind selbst betreuen wollen oder so schnell
wie es ihnen sinnvoll erscheint wieder in den Beruf zurückkehren und
Krippen, Kitas oder Tagesmütter nutzen. In einem anderen, wichtigen
Thema lässt man den Eltern diese Entscheidung nicht: beim so
genannten Kinderkrankengeld. Der Paragraph 45 Sozialgesetzbuch V
sichert berufstätigen Eltern Krankengeld zu, wenn sie sich daheim um
ihr krankes Kind kümmern und daher nicht zur Arbeit gehen können. Bis
zu 10 Tage pro Kind und Jahr sind möglich, maximal 25 Tage bei
mehreren Kindern, bei Alleinerziehenden gilt jeweils die doppelte
Zahl. Aber: Nur die Eltern selbst erhalten Geld! Wenn sie eine
externe Betreuung engagieren, z.B. eine Tagesmutter, weil sie sich im
Job gerade nicht loseisen können, ist keine finanzielle Unterstützung
durch die Krankenkasse möglich.

Die SBK will das ändern und hat eine Alternative zur jetzigen
Regelung entwickelt. Danach sollen künftig die Kosten für eine
externe Betreuung ganz oder zumindest in Teilen ersetzt werden. So
könnten Eltern selbst entscheiden und zwischen den Bedürfnissen des
Kindes und den Anforderungen von Alltag und Job abwägen. Im
anstehenden Gesetzgebungsverfahren zum Betreuungsgeld könnte dieser




Vorschlag problemlos umgesetzt werden.

Ein krankes Kind steht für Eltern und Familie immer ganz oben.
Neben der emotionalen Bedeutung spielt das Thema Kinderkrankengeld
aber auch volkswirtschaftlich keine unbedeutende Rolle: 140 Millionen
Euro geben die gesetzlichen Krankenkassen jährlich für diese Leistung
aus. An 3,2 Millionen Arbeitstagen fehlen berufstätige Väter und
Mütter im Job, weil sie sich zu Hause um ihre kranken Kinder kümmern.

Wenn die Kleinen krank sind, ist übrigens Mama immer noch die
Beste! In vier von fünf Fällen ist es die Mutter, die sich zu Hause
um ihr Kind kümmert, zu etwa 20 Prozent übernehmen das die Väter.
Daran hat sich auch in den letzten zehn Jahren kaum etwas geändert,
wie eine Analyse der SBK zeigt.



Pressekontakt:
Franz Billinger, Leiter Unternehmenskommunikation
089 62700-488, franz.billinger(at)sbk.org


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Datum: 06.06.2012 - 13:42 Uhr
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