Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. In wenigen Wochen läutet die Zeugnisausgabe an den deutschen Schulen den Beginn der Sommerferien ein. Viele Schüler werden über ihre Noten enttäuscht sein und die sozialen Netzwerke als Ventil nutzen. Geradezu lawinenartig haben sich die Fälle vermehrt, in denen vorwiegend Jugendliche über ihre Mitschüler und Lehrer in den sozialen Netzwerken „herziehen“ und dabei oft jedes Maß verlieren.
(firmenpresse) - Für die Betroffenen sind das massive Eingriffe in ihr Persönlichkeitsrecht. Gerade bei Jugendlichen kann es verheerende Folgen bis hin zum Suizid haben, wenn sie im Internet mit Kränkungen überzogen werden. Aber auch Lehrkräfte haben unter Diffamierungen zu leiden.
Kein Mensch muss sich in Deutschland Kritik gefallen lassen, die die Grenzen der grundrechtlich geschützten Meinungsäußerung überschreitet. Das ist der Fall, wenn die Beleidigung einer Person mit Schmähungen im Vordergrund steht. Der Betroffene kann dann zum einen gegen den Urheber eine Strafanzeige wegen Beleidigung stellen. Auch ein Strafantrag ist in aller Regel erforderlich. Denn nur bei sehr schwerwiegenden Ehrverletzungen, die in einem öffentlichen Forum ausgebreitet werden, kommt die Staatsanwaltschaft gelegentlich zu dem Schluss, dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Bilder von Dritten dürfen ohne deren Einwilligung auf der eigenen Homepage oder der persönlichen Seite in sozialen Netzwerken grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Insbesondere wenn Porträts in Verbindung mit Schmähungen abgebildet werden, kann der Betroffene mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage dagegen vorgehen.
Beleidigungen im Internet werden jedoch meist anonym verübt, wodurch es oft sehr schwierig ist, die wahren Personalien der Täter in Erfahrung zu bringen. Die Rechtsprechung hat hieraus Konsequenzen gezogen. Seit einiger Zeit kann man auch Betreiber von Internetforen auf Unterlassung und Löschung der Einträge in Anspruch nehmen, wenn veröffentlichte Beleidigungen unzweifelhaft von Dritten stammen. Als Folge davon haben die Betreiber ihre Verhaltensmaßregeln verschärft. Dennoch sollte sich jeder genau überlegen, ob und in welchem Umfang er sich als Nutzer von sozialen Netzwerken und anderen Internetseiten der Öffentlichkeit präsentiert und damit angreifbar macht.
Im Zweifelsfall sollte man sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts¬kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.
Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.
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