(ots) - Der Vermögensverwaltungsfonds Santander
Kapitalprotekt, ehemals SEB Kapitalprotekt, ein Dachfonds, der in
weitere Fonds investiert hat, soll unter anderem in den SEB
Immoinvest und den CS Euroreal investiert haben. Nachdem am 07. bzw.
21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die
Entscheidung zur Liquidation gefallen ist, soll auch der Santander
Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
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erläutern: Schon im Januar 2012 wurde der Santander Kapitalprotekt in
Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen. Dies
bedeutet, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine
ausgesetzt wurde. Die Anleger kommen nun nicht mehr an ihr gesamtes
eingesetztes Kapital. Die Entwicklung des Fonds ist ungewiss,
insbesondere vor dem Hintergrund der Schicksale der Fonds in die
vorliegend investiert wurde.
Für die Anleger ist diese Entwicklung sehr unerfreulich. Der Fonds
soll ihnen von ihren Bankberatern häufig als äußerst sichere Anlage
angepriesen worden sein. Gefahren für die Beteiligungssumme der
Anleger sollten nicht bestehen.
Die Anleger wogen sich wohl auch allein schon durch den
klangvollen Namen der Anlage - Kapitalprotekt -, der bereits für sich
die absolute Sicherheit der Anlegergelder suggeriert, in Sicherheit.
Ein Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank können
Rückvergütungen sein, die die Bank für die Vermittlung des Fonds
erhalten hat (sog. "Kick-Backs"), ohne sie gegenüber dem Anleger
offenzulegen. Auch verschwiegene Kick-Back-Zahlungen können nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche
auslösen.
Anleger sollten sich umgehend von einem Anwalt beraten lassen,
wenn Sie über die Risiken Ihrer Beteiligung nicht richtig aufgeklärt
wurden. Dabei sollte nicht zu lange gezögert werden, da etwaige
Schadenersatzansprüche der Verjährung unterliegen.
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