Wurden die Sparkassenkunden im Rahmen der Beratung nicht über die an die Sparkasse fließenden Provisionen aufgeklärt, muss die Sparkasse den betroffenen Anlegern nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den durch die Beteiligung entstandenen Schaden ersetzen.
(firmenpresse) - "Mit dem Sparkassen-Finanzkonzept erhalten Sie eine individuell ausgearbeitete Lösung für Ihre Finanzen, die sich Ihrem Leben anpasst." Was hinter diesem um Vertrauen werbenden Slogan der deutschen Sparkassen steckt, müssen jetzt immer mehr Sparkassenkunden erfahren, die Anlageempfehlungen ihrer Sparkassen gefolgt sind und in Schiffsfonds investiert haben: Handfeste Provisionsinteressen der Sparkassen, die für die Vermittlung von Schiffsfonds bis zu 14% der Anlegergelder als Provisionen kassiert haben, hinter dem Rücken ihrer Kunden.
So räumte die Sparkasse Hildesheim kürzlich gegenüber einem unserer Mandanten ein, für die Vermittlung einer Beteiligung am MPC Fonds 376 "Offen Produktentanker Flotte" 14% des vom Anleger gezeichneten Kapitals als Provision erhalten zu haben. Auch die Berliner Sparkasse hat für die Vermittlung von MPC Schiffsfonds kräftig kassiert. Ebenfalls 14% Provision erhielt sie, weil einer ihrer Kunden auf ihre Empfehlung hin eine Beteiligung am MPC Fonds "CPO Nordamerikaschiffe 2" zeichnete.
Auch andere Sparkassen und Landesbanken haben in erheblichem Maße von Provisionen profitiert.
Die Sparkasse Stakenburg erhielt beispielsweise 6,8% Provision für die Vermittlung von Anteilen am Hannover Leasing Fonds Nr. 177 "Maritime Werte 3".
An die Sparkasse Jena-Saale-Holzland flossen 7,5% für die Vermittlung einer Beteiligung am Immobilienfonds "HGA Mitteleuropa V".
8% erhielt die Bremer Landesbank für die Vermittlung einer Beteiligung am Lebensversicherungs-Zweitmarktfonds "Rendite Leben plus II" des Emissionshauses MPC.
Jeweils 8% und 1% für den beratenden Mitarbeiter will die Sparkasse Gummersbach jeweils für die Vermittlung von Beteiligungen am HCI Schiffsfonds V, dem Dr. Peters Renditefonds 109 VLCC Saturn Glory und dem Dr. Peters Renditefonds 111 erhalten haben.
Wurden die Sparkassenkunden im Rahmen der Beratung nicht über die an die Sparkasse fließenden Provisionen aufgeklärt, muss die Sparkasse den betroffenen Anlegern nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den durch die Beteiligung entstandenen Schaden ersetzen. Das bedeutet konkret, dass die Anleger ihr investiertes Kapital zurückerhalten und die falsch beratende Sparkasse im Gegenzug den Fondsanteil erhält.
In den allermeisten Fällen kommen noch weitere Beratungsfehler hinzu, was die Chancen einer gerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen verbessert. So wurde vielen Sparkassenkunden die Beteiligung an Schiffsfonds wahrheitswidrig als sichere Anlage zur Altersvorsorge empfohlen, Risiken dieser hoch spekulativen Anlageform wurden verschwiegen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Schiffsfondsbeteiligung? Möchten Sie wissen, ob Sie mit Erfolg Schadenersatzansprüche durchsetzen können? Rufen Sie uns an. Wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
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