(PresseBox) - Der Deutsche Journalisten-Verband lehnt den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der vorliegenden Form ab - es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf. Wer kleinste Teile von Presseartikeln schützen wolle, aber gleichzeitig behaupte, das Zitatrecht werde nicht tangiert, übersehe vollständig, dass das eine das andere ausschließe. Darauf wies der DJV-Gesamtvorstand in seiner heutigen Sitzung in Kassel hin. Eine Gefährdung der Pressefreiheit werde der DJV nicht unterstützen. "Der vorgelegte Gesetzesentwurf sei nicht einmal geeignet, die von den Verlagen mit dem Leistungsschutzrecht angestrebten Ziele zu erreichen, ohne die journalistische Arbeit in den eigenen Häusern zu behindern", erläutert der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Angesichts der insoweit bestehenden gravierenden Mängel mahne der DJV deutliche Nachbesserungen an. Diese seien auch im Hinblick auf weitere Punkte notwendig.
Zwar begrüße der DJV, dass der Gesetzentwurf wie vom DJV gefordert einen Beteiligungsanspruch des Urhebers an der Verwertung des Leistungsschutzrechts vorsehe. Der geplante Vergütungsanspruch für Journalisten sei insoweit der richtige Weg, allerdings müsse klar die hälftige Teilung der Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht gesetzlich festgelegt werden. "Journalistinnen und Journalisten sind nicht das überflüssige Reserverad des Medienbetriebs, sondern sein Motor!", stellt DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken klar. Er erläutert: "Mit dem juristischen Terminus 'angemessene Vergütung' haben die Journalisten bisher nicht die beste Erfahrung gemacht, was nicht zuletzt an den Verlagen liegt." Der DJV hält es zudem für nötig, die Wahrnehmung dieses Anspruchs den zuständigen Verwertungsgesellschaften zu übertragen. Der DJV bekräftigte schließlich seine Position, dass er ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger nur mittragen werde, wenn sichergestellt ist, dass die Urheberrechte der Journalisten nicht beschädigt werden. Auch das sei in diesem Entwurf noch nicht gelungen.