(ots) - Ein internationales Bündnis von
Kinderrechtsorganisationen - darunter die Kindernothilfe - macht
Druck auf Regierungen weltweit: Sie sollen den UN-Vertrag zum
Individualbeschwerderecht für Kinder schnellstmöglich unterzeichnen.
Bei einem offiziellen Empfang in Genf, zu dem die
Kinderrechtsorganisationen und die Regierungsvertretungen
Deutschlands und anderer Staaten für heute Abend einladen, werden
weitere Länder aufgefordert, den UN-Vertrag rasch zu ratifizieren.
"Erst wenn das Individualbeschwerderecht nicht mehr nur auf dem
Papier steht, sondern Kindern weltweit die reale Möglichkeit gegeben
wird, ihre Rechte einzuklagen, können wir zufrieden sein", sagt
Dorothea Schönfeld, Kinderrechts-Expertin der Kindernothilfe. Das
dritte Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention wurde bereits
Ende 2011 von den Vereinten Nationen verabschiedet und inzwischen von
22 Staaten unterschrieben. "Dies ist ein wichtiges Signal, aber noch
ist der Vertrag nicht in Kraft getreten", betont Dorothea Schönfeld.
"Erst wenn mindestens zehn Regierungen den UN-Vertrag auch in ihren
Heimatländern durch die notwendigen Gesetzgebungs-Instanzen gebracht
und schließlich ratifiziert haben, können Kinderrechte endlich
weltweit Realität werden."
Seit mehr als zehn Jahren setzt sich die Kindernothilfe zusammen
mit anderen Nichtregierungsorganisationen für die Einklagbarkeit der
Kinderrechte auf UN-Ebene und für die Einrichtung eines
Individualbeschwerderechts für Mädchen und Jungen ein. Mit dem
Beschwerderecht können sich Kinder dann bei Kinderrechtsverletzungen
an die Vereinten Nationen wenden, wenn nationale Rechtswege
ausgeschöpft sind. Auf dem von den Kinderrechtsorganisationen und
Ländervertretungen (u. a. Deutschlands, Sloweniens, Spaniens und
Finnlands) organisierten Empfang wird die Kampagne zur Ratifizierung
des Zusatzprotokolls am Abend des 20. Juni offiziell eröffnet. Ziel
der Kampagne ist es, mindestens zehn Staaten dafür zu gewinnen, den
Vertrag bis Februar 2013 zu ratifizieren.
Dass Menschenrechtsverträge durchaus Wirkung haben, zeigt die
Frauenrechtskonvention. Sie bezieht das Instrument der
Individualbeschwerde längst mit ein. Die entsprechenden UN-Ausschüsse
können bei Rechtsverletzungen quasi-gerichtliche Entscheidung fällen
und somit die Staaten zur Wiedergutmachung und zu Änderungen von
Gesetzen zum Schutz der Menschenrechte auffordern. "Das wollen wir
nun endlich auch für Kinder erreichen", so Dorothea Schönfeld.
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Christian Herrmanny, Stellv. Pressesprecher
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