PresseKat - EKD sieht Kölner Beschneidungsurteil kritisch Hans Ulrich Anke: "Religionsfreiheit und elterli

EKD sieht Kölner Beschneidungsurteil kritisch
Hans Ulrich Anke: "Religionsfreiheit und elterliches Erziehungsrecht wurde unzureichend berücksichtigt!"

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(ots) - Der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen
Kirche in Deutschland, Hans Ulrich Anke, sieht die gestrige
Entscheidung des Landgerichtes Köln zur Beschneidung kritisch. Das
Gericht hatte entschieden, dass eine aus religiösen Gründen mit
Einwilligung der muslimischen Eltern bei einem vierjährigen Jungen
fachlich einwandfrei durchgeführte Beschneidung den Tatbestand der
Körperverletzung erfülle und auch nicht gerechtfertigt sei. Das
Gericht habe es nach Ansicht von Anke versäumt, die Religionsfreiheit
und das elterliche Erziehungs- und Personensorgerecht mit dem Recht
der körperlichen Unversehrtheit des einwilligungsunfähigen Kindes in
angemessener Weise und unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit
abzuwägen. Die Entscheidung bedürfe deshalb der Korrektur, denn es
sei auf jeden Fall nötig, dass es in dieser Frage in Deutschland
Rechtssicherheit gebe.

Das Landgericht, so Anke weiter, leiste die gebotene Abwägung
verschiedener Rechtsgüter nicht in der erforderlichen Weise, denn:
"Die Beschneidung hat für Juden und Muslime eine zentrale religiöse
Bedeutung. Dieses berücksichtigt das Urteil nicht hinreichend. Zudem
verkürzt es das elterliche Personensorgerecht, das sich auch auf die
Religionsfreiheit stützte. Das elterliche Recht der Personensorge,
gerade auch in religiösen Dingen, ist ein hohes Rechtsgut, denn es
trägt auch dem Gedanken des Schutzes der Familie Rechnung und dient
gerade dem Wohl des Kindes. Dazu gehört auch, ein Kind in sein Umfeld
und in das religiöse Leben seiner Familie hinein zu nehmen". Die
religiöse Erziehung sei deshalb ein wichtiges Elternrecht, so Anke.
Dem Kind stehe später offen, sich aus diesem Umfeld und von der
religiösen Ausrichtung zu lösen. Eine fachlich einwandfrei
durchgeführte Beschneidung hindere es daran nicht. Und eine solche




Beschneidung führe, auch wenn sie einen bleibenden körperlichen
Eingriff darstelle, nicht zu einem körperlichen Schaden. Sie werde
weltweit vielfach auch aus nichtreligiösen Gründen vorgenommen.
Schließlich sei ein großer Teil der männlichen Weltbevölkerung
beschnitten. Sicherlich, so der Präsident weiter, sei die
Beschneidung abzugrenzen von der Genitalverstümmelung. Umso wichtiger
aber sei die fachgerechte Durchführung. Anke abschließend: "Wenn
Ärzte, die eine Beschneidung vornehmen sollen, kriminalisiert werden,
besteht die Gefahr, dass viele Beschneidungen im Verborgenen, ohne
ärztliche Mitwirkung und mit großen Risiken für das Kindeswohl
vorgenommen werden."

Hannover, 27. Juni 2012

Pressestelle der EKD

Reinhard Mawick



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Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
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