(ots) - Bundestag beschließt Melderecht
Der Deutsche BundeswehrVerband kritisiert die Verabschiedung des
Meldewesen-Fortentwicklungsgesetzes (MeldFortG) und die damit
verbundene Entscheidung, die Soldatinnen und Soldaten bei der
Meldepflicht nicht zu entlasten.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Melderecht hatte noch
eine Befreiung der Berufs- und Zeitsoldaten von der Meldepflicht
vorgesehen, wenn sie am Dienstort in der Gemeinschaftsunterkunft oder
einer anderen dienstlich bereit gestellten Unterkunft wohnen. Das
hätte eine Erleichterung für die vielen pendelnden unverheirateten
Kameradinnen und Kameraden bedeutet, da weniger Aufwand durch eine
weitere Anmeldung anfällt und die teilweise erhobene
Zweitwohnungssteuer mit der Meldepflicht verknüpft ist. Durch einen
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP im Bundestag wurde
diese Änderung wieder zurückgenommen, wenn die Soldaten die
dienstliche Unterkunft sechs Monate oder länger beziehen. Der
Bundestag hat das Gesetz am 28. Juni 2012 in dieser Fassung
verabschiedet.
"Damit hat die Koalition im Bundestag eine Chance vertan, die
Rechtslage den Realitäten der Pendlerarmee Bundeswehr anzupassen",
sagte der Bundesvorsitzende Oberst Ulrich Kirsch. Kirsch wies darauf
hin, dass die von der schwarz-gelben Regierung beschlossene
Neuausrichtung erneut eine Welle von Versetzungen auslöst und viele
Soldaten zu Pendlern macht. "Es hätte gerade der Koalition gut zu
Gesicht gestanden, die Soldatinnen und Soldaten durch eine
Erleichterung im Melderecht und durch die Senkung der individuellen
Steuern zu entlasten", so Kirsch weiter.
Der Deutsche BundeswehrVerband registriert hoffnungsvoll Signale
aus dem parlamentarischen Bereich, dass Teile der Regelung im Herbst
einer Überprüfung unterzogen werden könnten. Auch ein Angebot zum
Dialog aus dem Innenausschuss wird der Verband nutzen. Kirsch: "Der
Verband wird gerne mit seiner Sach- und Fachkenntnis beitragen, am
besten im Rahmen einer Anhörung, an deren Ende in gutes Ergebnis
steht. Es wäre natürlich schön gewesen, wenn wir dazu vor der
Entscheidung des Parlaments Gelegenheit gehabt hätten."
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Jan Meyer
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