PresseKat - Erste Ausschüttung für die Anleger des SEB Immoinvest

Erste Ausschüttung für die Anleger des SEB Immoinvest

ID: 671598

Jeder Anleger erhielte so 10,25 Euro pro Anteil. Für die verbleibende Abwicklungszeit bis zum 30.04.2017 seien halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger geplant.

(firmenpresse) - Das Fondsmanagement des sich in Liquidation befindende offenen Immobilienfonds ?SEB Immoinvest? soll nun bekannt gegeben haben, dass zum 29.06.2012 die erste Ausschüttung an die Anleger wie angekündigt erfolge.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement soll schon im Mai diesen Jahre bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des SEB Immoinvest bekannt gegeben haben, dass im Juni eine erste Ausschüttung erfolgen solle.
Nunmehr sollen insgesamt 1,2 Mrd. aus dem Fondsvermögen an die Anleger ausgezahlt werden. Jeder Anleger solle so 10,25 Euro pro Anteil erhalten. Für die verbleibende Abwicklungszeit bis zum 30.04.2017 seien halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger geplant. Fraglich bleibt in welchem Umfang die Anleger ihr Kapital zurückerhalten.
Das Fondsmanagement hatte mit dem offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest, dessen Anteilsausgabe und ?Rücknahme seit nunmehr zwei Jahren ausgesetzt war, den Versuch gestartet, die Anleger am 07.05.2012 selbst über das Schicksal des Fonds entscheiden zu lassen.
Geplant war, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 07. 05.2012, wiederzueröffnen. Hätte sich bis mittags dieses Tages herausgestellt, dass alle Rückgabewünsche der Anleger erfüllt werden könnten, sollte der Fonds endgültig wieder geöffnet werden und die Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden. Andernfalls sollte er, wie nun eingetreten, liquidiert werden. So sollen auch die bis zum Mittag des 07.05.2012 eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt worden sein, um den Fonds nicht zusätzlich zu schwächen.
Anlegern, denen der Fonds als äußerst sicher mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals dargestellt wurden, ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Hierin kann eine schuldhafte Falschberatung der Bank liegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt.




Ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank können Rückvergütungen sein, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. ?Kick-Backs?), ohne sie gegenüber dem Anleger offenzulegen.
Anleger sollten einen Anwalt aufsuchen, wenn Sie sich schlecht beraten fühlen und Ihnen die Risiken Ihrer Beteiligung nicht dargestellt wurden.
Die Rechtsanwälte von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.

http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Urheberrechts-Urteil zugunsten von dapd bringt kleinen Blogger durch überzogene Forderung in Bedrängnis Musterentscheid wegen Prospektfehlern im Medienfond VIP 4
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 02.07.2012 - 10:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 671598
Anzahl Zeichen: 2777

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erste Ausschüttung für die Anleger des SEB Immoinvest"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP