PresseKat - Unterhaltsregelung – mithilfe eines Rechtsanwaltes Ansprüche durchsetzen und abwehren

Unterhaltsregelung – mithilfe eines Rechtsanwaltes Ansprüche durchsetzen und abwehren

ID: 673431

Eine Trennung ist meist mit Schwierigkeiten verbunden. Schließlich müssen einige Regelungen erfolgen, die nicht immer zur Zufriedenheit aller Beteiligten getroffen werden. Auch der Unterhalt muss eindeutig geregelt werden. Unterhaltsansprüche können für Eheleute in Form von Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt bestehen. Und natürlich besitzen Kinder einen Unterhaltsanspruch. Über das Unterhaltsrecht und warum eine Vertretung der Interessen durch einen Rechtsanwalt erforderlich ist, informieren die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen.

(firmenpresse) - Unterhaltsregelung durch einen Rechtsanwalt

Von erheblicher Bedeutung sind die mit einer Trennung oder Ehescheidung verbundenen Problembereiche, die eine Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht notwendig machen. Hierzu gehört der Bereich des Unterhalts. Das Unterhaltsrecht gibt Bedürftigen, die ihren eigenen Unterhalt nicht selbst bestreiten können, einen Anspruch auf Gewährung von Unterhalt. Verpflichtet sein können (geschiedene) Ehegatten, Eltern (nicht ehelicher) Kinder und Verwandte gerader Linie. Die Höhe des Trennungsunterhalts hängt von den Lebens-, Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten ab. Die Berechnung des Unterhalts kann mitunter kompliziert sein. Denn es müssen unter anderem genaue Kenntnisse über abzugsfähige Posten bestehen und jeder Fall ist individuell zu beurteilen.
Im Bereich des Unterhaltsrechtes kann ein Rechtsanwalt eine exakte Berechnung der Anspruchshöhe festlegen und diese durchsetzen. Wenn nötig auch vor Gericht. Bei ungerechtfertigten Ansprüchen kann ein Rechtsanwalt zur Abwehr dieser eingesetzt werden.

Für ausführliche Informationen zum Unterhaltsrecht und zu weiteren Dienstleistungen stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.




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E-Mail: rae(at)dobiasch-richter.de
Homepage: www.dobiasch-richter.de



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Datum: 04.07.2012 - 11:08 Uhr
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