(ots) - Phoenix-Mandanten der Kanzlei PWB Rechtsanwälte
(www.pwb-law.com) werden mehr Geld aus der Insolvenzmasse ausgezahlt
bekommen. Dank einer weiteren, von PWB Rechtsanwälten gewonnenen
Musterklage steht nun rechtskräftig fest, dass der Insolvenzverwalter
keine vermeintlichen Bestandsprovisionen und Handelsverluste in Abzug
bringen darf.
Die Forderungen des Phoenix-Anlegers, so das im Juni 2012
rechtskräftig gewordene Urteil, müssen vom Insolvenzverwalter ohne
Abzug der vermeintlichen Bestandsprovisionen oder Handelsverluste zur
Insolvenztabelle aufgenommen werden. Lediglich das Agio darf vom
Insolvenzverwalter zu Lasten der Anleger berücksichtigt werden.
Vielen Anlegern der Phoenix Kapitaldienst GmbH werden trotz dieses
wegweisenden, rechtkräftigen Urteils noch immer Handelsverluste und
Bestandsprovisionen in Abzug gebracht. Dieses Bestreiten eines Teils
der Forderung durch den Insolvenzverwalter habe finanzielle
Auswirkungen für den Anleger, sagt Rechtsanwalt Matthias Kilian. Und
bei einer Insolvenzquote, die - nach Berechnungen der PWB
Rechtsanwälte - mit derzeit ca. 38 Prozent angenommen wird, kann dies
empfindliche Einbußen für die Anleger bedeuten. Kilian: "Pro hundert
Euro, die der Insolvenzverwalter von Ihrer Forderung bestreitet und
nicht zur Insolvenztabelle aufnimmt, werden Geschädigte bei einer
Quote von 38% bereits 38,00 EUR weniger aus der Insolvenzmasse
erhalten. Pro tausend Euro, die von Ihrer Forderung bestritten
werden, verlieren Phoenix-Anleger 380,00 EUR und so weiter."
Während eine Vielzahl der Medien den Phoenix-Skandal mit der
Abfindung durch die Entschädigungseinrichtung der
Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) als beendet betrachtet, beginnt
für die Kanzlei PWB Rechtsanwälte, die gut 2.000 Phoenix-Anleger
vertritt und deren Rechte sie in über 400 Prozessen bereits
erfolgreich erstritten hat, die Arbeit mit der "in greifbare Nähe"
rückenden Restschadensregulierung. PWB Rechtsanwalt Matthias Kilian:
"Auch in Sachen EdW gibt es weitere Bewegung. Meiner Meinung nach
zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die EdW die Auszahlung der
geschuldeten Entschädigungsleistung über sieben Jahre lang schuldhaft
verschleppt hat. Zudem verdichten sich die Anhaltspunkte, dass der
Aufsichtsbehörde der Phoenix, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), spätestens 2002 Informationen
durch eine Sonderprüfung vorlagen, aufgrund derer sie unverzüglich,
und nicht erst 2005, den Phoenix-Skandal hätte beenden können!"
Trotz dieser Warnungen habe die BaFin nichts veranlasst. Die Folge
sei die Schädigung von ca. 30.000 Anlegern. Rechtsanwalt Kilian:
"Dies ist unserer Meinung nach so nicht hinzunehmen, deshalb sollten
Anleger Staatshaftungsansprüche prüfen lassen, um weitergehenden
Schadensersatz erhalten zu können."
Weitere Informationen bietet die Kanzlei PWB Rechtsanwälte auch im
monatlichen PWB-Expertenbrief IHR RECHT und unter www.pwb-law.com
PWB Rechtsanwälte
Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Kapitalanlage-,
Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die
Rechtsanwaltskanzlei vertritt private und institutionelle
Kapitalanleger. PWB Rechtsanwälte gehört zu den großen
mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit 12 spezialisierten Juristinnen
und Juristen und 75 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und
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