(ots) - Seit Anfang Juli nimmt die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) etappenweise das neue
Mitarbeiter- und Beschwerderegister für Banken in Betrieb. Ziel ist,
sich einen Überblick über die Qualifikation von rund 300.000
festangestellten Finanzberatern in Deutschland zu verschaffen. Die
Aufsichtsbehörde will zudem akribisch über alle Beschwerden wegen
Falschberatung informiert werden. Laut Gesetzesvorgaben müssen Banken
zwar erst von November dieses Jahres an ihre Kundenberater
verbindlich an das neue Erfassungssystem melden und anzeigen. Doch
schon jetzt stoßen sämtliche Banken unter Hochdruck entsprechende
Projekte für die künftigen Meldeprozesse an und überarbeiten parallel
ihre Anlageberatungsprozesse.
"Überall laufen aufgrund der bevorstehenden Überprüfung nun
verschiedene Sensibilisierungsmaßnahmen und
Qualifizierungsinitiativen in den Banken", weiß Christian Appel,
Partner für Compliance Services bei der PPI AG. Parallel dazu werden
interne Prozesse aufgesetzt, um der obligatorischen Meldepflicht
Folge leisten zu können. "Neben dieser Fleißarbeit überdenken die
Kreditinstitute nun fieberhaft, welchen Betreuungsaufwand sie sich
noch bei welchem Kundensegment finanziell leisten können", berichtet
Branchenexperte Appel. Die Bandbreite künftiger Angebote wird
voraussichtlich auf einige wenige, einfache Standardprodukte
zusammenschrumpfen, so der Branchenkenner. Bankenintern werde auch
über höhere Einstiegsanlagesummen nachgedacht. "All diese
Prozessstrukturen gilt es derzeit technisch intern umzusetzen, um
trotz des zunehmenden Regulierungsdrucks auch zukünftig noch
auskömmliche Erträge zu erzielen", sagt PPI-Compliance-Fachmann
Appel.
Hintergrund sind die andauernden Klagen gegen Falschberatungen.
Immer mehr Bankkunden ziehen vor die Gerichte, um für die finanzielle
Einbuße Schadensersatz zu erwirken. Für Banken bedeutet das schon
jetzt Millionenzahlungen sowie großen Imageverlust. Wenn zum 1.
November 2012 der § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Kraft
tritt und die BaFin Wertpapierdienstleistungsunternehmen dazu zwingt,
den Sachkundenachweis ihrer Mitarbeiter zu melden sowie alle
Beschwerden wegen Falschberatung anzuzeigen, sind die Folgen noch
gravierender. Finanzberater, die sich grober Vergehen schuldig
gemacht haben, müssen dann mit einem Bußgeld bis hin zum befristeten
Berufsverbot rechnen. Um diesen drastischen Konsequenzen vorzubeugen,
stellen sich Kreditinstitute derzeit vollkommen neu auf -
strukturell, system- und angebotsseitig.
PPI Aktiengesellschaft
Die PPI Aktiengesellschaft ist seit 25 Jahren an den Standorten
Hamburg, Kiel, Frankfurt, Düsseldorf und Paris erfolgreich für die
Finanzbranche tätig. 2011 erwirtschaftete das Unternehmen mit seinen
350 Mitarbeitern 42,9 Millionen Euro Umsatz in den drei
Geschäftsfeldern Consulting, Software Factory und
Electronic-Banking-Produkte. Im E-Banking liegt der Schwerpunkt auf
sicheren und wirtschaftlichen Standardprodukten für die Kommunikation
zwischen Firmenkunden beziehungsweise Privatkunden und ihrer Bank.
Hier ist die PPI AG Marktführer in Deutschland. In der
Software-Entwicklung stellt PPI durch professionelle und verlässliche
Vorgehensweise eine hohe Qualität der Ergebnisse und absolute Termin-
und Budgettreue sicher. Das Consulting-Angebot erstreckt sich von der
strategischen über die bank- und versicherungsfachliche bis zur
IT-Beratung.
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