PresseKat - Prorendita Vier: Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken verjähren zum 31.12.2012

Prorendita Vier: Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken verjähren zum 31.12.2012

ID: 680628

(firmenpresse) - Fachanwälte raten zu schnellem Handeln

Für Anleger des von Ideenkapital emittierten Lebensversicherungsfonds Prorendita Vier (Prorendita Vier GmbH & Co. KG) bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchzusetzen. Commerzbank, Citibank (Heute Targobank), Sparkasse KölnBonn und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank waren die wesentlichen Vermittler des Fonds, an dem sich insgesamt 5.370 Anleger mit rund 102 Mio. € beteiligt haben.

Beratungsfehler der Banken

Zahlreiche Kunden wurden von ihren Bankberatern falsch beraten, als ihnen die Beteiligung am empfohlen wurde.

- Die Beteiligung wurde vielfach als sichere Anlage empfohlen. Von Verlustrisiken, gar vom Totalverlust der Einlage war in den Beratungsgesprächen nie die Rede.
- Praktisch keinem Anleger wurde die außerordentlichen großen Unterschiede zwischen deutschen und englischen Lebensversicherungen erklärt. Diese sind so eklatant, dass das Produkt in hohem Maße erklärungsbedürftig war und ist.
- Fast durchweg kam überhaupt nicht zur Sprache, dass der Fonds hohe Kredite aufnehmen wird, und zwar nicht nur zur Finanzierung des Ankaufs der Policen, sondern auch der laufenden Versicherungsprämien.
- Die Fondsbeteiligung wurde als Altersvorsorge bzw. zur Anlage von Vermögen im Alter empfohlen. Für diese Zwecke ist die Investition in diesen Fonds grundsätzlich ungeeignet, da die Beteiligung als unternehmerische Beteiligung hohe Verlustrisiken mit sich abringt, wie der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren entschied.
- Die im Vertrieb des Fonds beteiligten Banken und Sparkassen haben erhebliche Provisionszahlungen erhalten. Über diese "Kickbacks" hätten die Anleger unaufgefordert im Rahmen des Beratungsgesprächs informiert werden müssen. Dies war regelmäßig nicht der Fall.

Schadenersatz für Anleger

Anleger des PRORENDITA 4, die vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung falsch beraten wurden, können gegenüber der sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz durchsetzen. Sie erhalten dabei regelmäßig das investierte Kapital zurück. Im Gegenzug ist die Beteiligung auf den Berater zu übertragen. Erhaltene Ausschüttungen werden vom Schadenersatzanspruch in Abzug gebracht.





Verjährung droht zum 31.12.2012 - dringender Handlungsbedarf für Anleger

Schadenersatzansprüche von Prorendita-Anlegern werden aller Voraussicht nach zum Jahresende 2012 verjähren. Grund ist, dass es bereits 2009 zahlreiche Hinweise auf einen nicht plangemäßen wirtschaftlichen Verlauf des Fonds gab. Damit ist mit großer Wahrscheinlichkeit die Vierjährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt worden, die Ende 2012 abläuft. Konkret bedeutet dies, dass bis zum 31. Dezember 2012 eine Schadenersatzklage bei Gericht eingegangen oder bei einem Ombudsmann oder einer staatlich anerkannten Gütestelle ein entsprechender Güteantrag eingereicht worden sein muss. Geschieht dies nicht, spricht viel dafür, dass Schadenersatzansprüche anschließend nicht mehr durchgesetzt werden können. Für Anleger des Fonds Prorendita Vier, die nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben wollen, besteht daher Handlungsbedarf.

Weitere Informationen zu Prorendita Fonds finden Sie hier

Wir haben im Zusammenhang mit PRORENDITA-Fonds bereits erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank durchgesetzt.

Sind auch Sie an dem Fonds PRORENDITA Vier GmbH & Co. KG beteiligt und fühlen sich falsch beraten? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an. Wir helfen Ihnen gerne.



Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
info(at)nittel.co

Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855

Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 53799042 | Fax: 040 53799043

Berlin:
Rotherstraße 19, 10245 Berlin
Tel.: 030 95999280 | Fax: 030 95999279

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:


Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.



drucken  als PDF  an Freund senden  Griechenland-Anleihen: Banken haben risikoscheuen Anlegern Ramschpapiere verkauft CLLB Rechtsanwälte informieren über Abwicklung des KanAm Grundinvest und mögliche Schadenersatzansprüche
Bereitgestellt von Benutzer: Ra Nittel
Datum: 15.07.2012 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 680628
Anzahl Zeichen: 4263

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Fonds


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.07.2012

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Prorendita Vier: Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Banken verjähren zum 31.12.2012"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Schiffsfonds-Urteil: Nordcapital Bulkerflotte 1 ...

16.03.2015 - Schadenersatz in Höhe von rund 13.000 € muss die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG bezahlen, weil sie einen Kunden im Sommer 2008 im Zusammenhang mit einer Beteiligung am Schiffsfonds NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & ...

Alle Meldungen von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht