PresseKat - Karstadt soll Streichung von 2000 Stellen planen

Karstadt soll Streichung von 2000 Stellen planen

ID: 682334

Am Montag, den 16.07.2012, wurde bekanntgegeben, dass das Warenhaus Karstadt die Streichung von rund 2000 Arbeitsstellen planen soll.

(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Warenhaus Karstadt mit Hauptsitz in Essen ist eines der traditionsreichen deutschen Großunternehmen. Bereits vor 2 Jahren war der Konzern jedoch wegen finanzieller Probleme in die Schlagzeilen geraten. Nachdem der Konzern Insolvenz anmelden musste, hatte ein Investor die Warenhauskette gekauft. Fortan ruhte die ganze Hoffnung auf ihm. Die schon damals zu befürchtende Entlassung vieler Angestellter schien damit erst einmal nicht mehr notwendig zu sein. Die Mitarbeiter des Konzerns sollen zur Unterstützung der Sanierung des Unternehmens auf Teile ihres Gehalts verzichtet haben. Im Rahmen dieses Sanierungstarifvertrages sollen die Angestellten zeitlich befristet auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld verzichtet haben.

Den neusten Meldungen zu Folge scheinen die Bemühungen jedoch nicht ausgereicht zu haben. Der Konzern soll nun den Abbau von rund 2000 Stellen planen, um die Organisation des Unternehmens zu straffen, so heißt es. Diese Maßnahme sei notwendig, um das Unternehmen wieder wettbewerbsfähig zu machen. Von Seiten der Konzernführung soll zu vernehmen sein, dass man versuchen werde, die Entlassungen so sozialverträglich wie möglich zu gestalten. Meldungen zu Folge soll der Konzern sich unter anderem durch den auslaufenden Sanierungstarifvertrag erheblichen Personalmehrkosten ausgesetzt sehen, da danach die Gehälter wieder wie vor dem Verzicht der Angestellten auszuzahlen seien. Unter anderem deshalb sei der Abbau der 2000 Stellen notwendig, um den Konzern erhalten zu können. Eine Schließung von Filialen sei jedoch noch nicht geplant, so die Führungsspritze des Konzerns.

Ob der Stellenabbau wie angekündigt erfolgen wird und ob dem Konzern damit tatsächlich die Sanierung gelingt, bleibt abzuwarten. Interessant wird auch sein, ob das Unternehmen ? wie angekündigt ? alle Filialen der Warenhauskette wird erhalten können.





Lassen Sie sich in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten von einem Anwalt beraten. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten benötigt der Arbeitnehmer aber auch der Arbeitgeber frühzeitig fachkundige anwaltliche Unterstützung. Gerade bei derart einschneidenden Maßnahmen ist die Unterstützung und Hilfedurch einen Anwalt durchaus zu empfehlen.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



Leseranfragen:

Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  BGH formuliert die Haftung eines Gründungsgesellschafters für Falschberatung des eingeschalteten Untervermittlers Anleger des SEB Immoinvest erhalten die erste Ausschüttung
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 17.07.2012 - 17:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 682334
Anzahl Zeichen: 2595

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 272275-0

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Karstadt soll Streichung von 2000 Stellen planen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP