PresseKat - Kostenfalle Handy: Risiken durch Smartphones und mobiles Internet

Kostenfalle Handy: Risiken durch Smartphones und mobiles Internet

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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Das mobile Telefonieren hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine rasante Erfolgsgeschichte geschrieben. Heute gibt es in Deutschland mehr mobile als Festnetzanschlüsse. Das Telefonieren mit dem Handy ist bereits zur Nebensache geworden. Es wird fotografiert, Musik gehört und natürlich im Internet gesurft. Doch wie sicher ist eigentlich das mobile Internet?

(firmenpresse) - Schon länger bekannt sind Kostenfallen wie „0190er-Nummern“, SMS-Abonnements und teure Auslandstelefonate. Aber auch die Nutzung einer kostenlosen App kann teuer werden. Diese Apps finanzieren sich über eingeblendete Werbebanner. Schon ein einfaches Anklicken der Banner kann dazu führen, dass man als Abonnementkunde bei einer Drittfirma geführt wird, die dem Mobilfunkanbieter Forderungen zum Einzug übermittelt. Auch eine Guthabenkarte („Prepaid“) bietet keine Sicherheit, denn das Guthabenkonto rutscht ins Minus und bei Wiederaufladen wird zunächst der negative Saldo ausgeglichen. Für Jugendliche können solche unbewusst abgeschlossenen Abonnements der erste Schritt in die Schuldenfalle sein.

Was viele Kunden nicht wissen: Der Anbieter darf den Anschluss seines Kunden wegen offener Forderungen von Drittanbietern nicht sperren, wenn der Kunde diese bestreitet. Und damit solche Forderungen gar nicht erst entstehen können, rät die Rechtsanwaltskammer Koblenz, den Anschluss für Drittanbieter sperren zu lassen. Darauf hat man gegenüber seinem Mobilfunkanbieter einen Anspruch.

Unerwartet hohe Rechnungen können auch für die mobile Internetnutzung entstehen. Hat man keinen geeigneten Tarif, können Kosten von bis zu 20 Euro pro Megabyte Datenverkehr anfallen. So kann schon der Download eines einzigen Musikstücks mit 100 Euro Kosten zu Buche schlagen. Unvorsichtigen Nutzern kann es darüber hinaus passieren, dass sich ihre Geräte aufgrund von Systemeinstellungen oder Apps unbemerkt ins Internet einwählen und beispielsweise durch den Download von Updates immense Kosten verursachen. Im Zeitalter des Smartphones sind daher Rechnungen im Bereich mehrerer tausend Euro keine Seltenheit mehr.

Wer als Nutzer solche Rechnungen erhält, sollte bei seinem Mobilfunkanbieter Widerspruch einlegen und einen Einzelverbindungsnachweis verlangen. Ist dieser nicht korrekt, so ist man unter Umständen nicht verpflichtet zu zahlen. Vereinzelt hat es auch bereits Streitfälle gegeben, bei denen Gerichte den Anbieter in der Pflicht sahen, das Auflaufen sehr hoher Kosten durch eine Sperre zu verhindern.





Selbst Smartphone-Nutzer mit geeigneten Internettarifen können böse Überraschungen erleben. Wählen sie sich im Ausland ein, können auch ihnen immense Kosten entstehen. Schon in der Nähe zur Grenze gilt es darauf zu achten, dass das Handy sich nicht automatisch in ein nahe gelegenes ausländisches Netz einwählt. Der Gesetzgeber und die EU haben mittlerweile reagiert und erste Verbesserungen für den Kunden geschaffen. Bei Interneteinwahlen im EU-Ausland muss der Anbieter ab einem Betrag von 60 Euro eine Sperre einrichten. Seit dem 01. Juli 2012 gilt in der EU außerdem eine Preisobergrenze von 83 Cent pro übertragenem Megabyte.

Im Zweifelsfall sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu Rate ziehen. Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet unter www.rakko.de.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern sie vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z. B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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Datum: 18.07.2012 - 14:53 Uhr
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Freigabedatum: 18.07.2012

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