Die Essener Marketing-Agentur Wehlmann nimmt im Juli 2012 die datenschutzrechtliche Analyse und Optimierung von Google-Analytics-Installationen auf. Anlässlich einer Abmahnwelle durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein Westfalen (LDI), wollen die Internetexperten damit Webseitenbetreiber unterstützen.
(firmenpresse) - Im Mittelpunkt eines erweiterten Serviceangebots der Essener Marketing-Agentur Wehlmann steht die Überprüfung und Anpassung von Webseiten, die Google-Analytics einsetzen. Im September 2011 hat der Internetkonzern Google hier eine Reihe von Veränderungen vorgenommen, deren Umsetzung für Webseitenbetreiber verpflichtend ist.
Notwendig ist nun:
•der Abschluss eines Vertrages zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen Google und dem Webseitenbetreiber.
•die Information der Nutzer über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten mit Google Analytics im Rahmen einer Datenschutzerklärung.
•die Aufklärung über Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Datenerfassung.
•die Anonymisierung der Nutzer-IP-Adressen mittels einer veränderten Webseitenprogrammierung.
Die Essener Internetexperten ĂĽberprĂĽfen im unverbindlichen Quickcheck einer Webseite, ob die Verwendung von Google-Analytics diesen datenschutzrechtlichen Anforderungen genĂĽgt. Zudem bieten sie Webseitenbetreibern an, etwaig notwendige Anpassungen vorzunehmen.
„Seit März 2012 setzt der LDI mit seiner Überprüfungs- und Abmahnwelle gegen Webseitenbetreiber den datenschutzkonformen Einsatz von Google-Analytics durch“, so Wehlmann Senior Consultant Holger Fissmann. „Mit unseren neuen Serviceangeboten geben wir den Betreibern von Internetpräsenzen klare Statusinformationen und führen die notwendigen Anpassungen aus. Das schützt sie in dieser Hinsicht vor unliebsamen Überraschungen.“
Bereits im Jahr 2009 bahnten sich die aktuellen Veränderungen von Google Analytics an. Damals beschlossen die obersten deutschen Datenschützer im „Düsseldorfer Kreis“ strengere Kriterien für die Analyse des Nutzerverhaltens bei Internetangeboten.
Hiervon waren insbesondere sogenannte „Trackingtools“, deren prominentester Vertreter Google Analytics ist, betroffen. Mit ihrer Hilfe werden verschiedene Informationen über die Nutzer von Webseiten gesammelt und ausgewertet. Im Rahmen des Webcontrollings sind die so gewonnenen Daten von großer Bedeutung. Die von Google im September 2011 vorgenommenen Veränderungen sollen den verschärften Datenschutzbestimmungen Rechnung tragen.
FĂĽr weiterfĂĽhrende Informationen zur datenschutzrechtlichen ĂśberprĂĽfung und Anpassung von Google Analytics steht die Marketing-Agentur Wehlmann jederzeit gerne als Ansprechpartner zur VerfĂĽgung.
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Fax: 0201 / 82170 – 10
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